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13.07.2022
Rechtssicher profitieren

55 Prozent weniger Emissionen bis 2030 – EU-Kommission legt neuen Rahmen fest

Die EU-Kommission verschärft die bestehenden Klimaschutzvorgaben: Mit dem „Fit-for-55-Paket“ möchte die EU die Klima-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken und damit die Vorgaben des Pariser Weltklimaabkommens einhalten.

Die EU-Kommission verschärft die bestehenden Klimaschutzvorgaben: Mit dem „Fit-for-55-Paket“ möchte die EU die Klima-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken und damit die Vorgaben des Pariser Weltklimaabkommens einhalten. Nachdem das Europäische Parlament Anfang Juni erste Standpunkte für den „Fit-for-55-Prozess“ festgelegt hatte, folgten nun gemeinsame Ergebnisse zur Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED).

Bei der Novellierung der EED haben sich die Mitgliedsstaaten auf die Zielwerte der Kommission mit minus 39 Prozent beim Primärenergieverbrauch und minus 36 Prozent beim Endenergieverbrauch geeinigt. Verbindlich ist jedoch nur das Minus beim Endenergieverbrauch. Damit hat sich der Rat zur Reduktion des EU-weiten Energieverbrauchs gegenüber den ursprünglichen Projektionen von 2020 um weitere neun Prozent bekannt. In diesem Kontext trifft die energieintensive Industrie das verbindliche Ziel für den Einsatz von grünem Wasserstoff. Der soll bis 2030 einen Anteil von 25 Prozent am Gesamtenergieverbrauch ausmachen.

VEA empfiehlt Dekarbonisierungs-Strompreis
„Wasserstoff kann nur 25 Prozent am Gesamtenergieverbrauch einnehmen, wenn der energieintensive Mittelstand über die liquiden Mittel für Wasserstofftechnologien verfügt. Zudem müssen verlässliche Technologien am Markt zur Verfügung stehen, die sich wirtschaftlich und langfristig in den Produktionen einsetzen lassen. Dafür muss in unserer Volkswirtschaft erst einmal der Rahmen gesetzt werden. Hilfreich wäre hierfür beispielsweise das Einführen eines Dekarbonisierungs-Strompreises“, so VEA-Geschäftsführer Christian Otto.

Hinsichtlich der kostenlosen Zertifikate für die Industrie, die vom CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) betroffen ist, einigte sich der Rat auf ein schrittweises Absenken. Ab dem Jahr 2026 soll der Mechanismus greifen und 2035 komplett auslaufen. Das Hauptziel der EU-Kommission beim CBAM ist es, durch das Regulieren der herstellungsbedingten Treibhausgas-Emissionen von Waren bei ihrer Einfuhr in das Zollgebiet der Union das Carbon-Leakage-Risiko zu verhindern. Für das produzierende Gewerbe wird entscheidend sein, ob eine starke Reduktion ab 2026 beginnt oder erst ab den 2030er Jahren. Für folgende Branchen gilt der CBAM hinsichtlich ihres Stromverbrauchs:

  • Zementindustrie
  • Aluminiumindustrie
  • Düngemittelindustrie
  • Stromindustrie
  • Eisenindustrie
  • Stahlindustrieindustrie

CO2-Preis für in die EU importierte energieintensive Produkte
Im Gegenzug möchte die EU mit folgender Maßnahme hiesige Unternehmen entlasten: Durch den Mechanismus bekommen in Zukunft auch CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Produkte, die in die EU importiert wurden, einen Preis. Der Mechanismus schafft einen Ausgleich für europäische Unternehmen, die dem EU Emissionshandel unterliegen, gegenüber Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen. Wie das „Fit-for-55-Paket“ schlussendlich aussieht, steht voraussichtlich bis zum Jahresende fest. Die sogenannten „Trilog-Verhandlungen“ zum „Fit-for-55-Paket“ sollen nach Aussagen der EU-Kommission in „absehbarer Zeit“ starten. An diesem Treffen nehmen die gesetzgebenden Institutionen Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament teil. Mittelständische Unternehmen sollten prüfen, ob und inwiefern sie die novellierten Richtlinien treffen und welche Aspekte auf nationaler Ebene für sie relevant sind.

Fabian Gräflich

Leiter Unternehmenskommunikation

fgraeflich@vea.de
+49 511 9848-267

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