
Haben Sie beim Planen daran gedacht? Aktuelle Entwicklungen verändern die Wirtschaftlichkeit Ihres PV-Projektes
Neue PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, erhalten keine Vergütung in Zeiten, in denen der Börsenstrompreis negativ ist (§ 51 EEG).









