• Effizienz

Wem den Energieverbrauch zuordnen? Wohnungsbau-, Immobiliengesellschaften und Vermieter aufgepasst!

Ist der Allgemeinstrom für ein Mehrfamilienhaus dem Mieter oder dem Gebäudeeigentümer zuzuordnen? Wie ist das Thema Brennstoff für eine Zentralheizung zu bilanzieren? Sind die Umwandlungs- und Transport- oder Verteilverluste dem Mieter oder dem Gebäudeeigentümer zuzuordnen? Vor unter anderem diesen Fragen stehen Wohnungsbaugesellschaften, Immobiliengesellschaften und Vermieter immer wieder.

Wir haben beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Sie zu genau diesen drei Fragen nachgehakt und folgende Antwort erhalten:
„Wenn die Wohnungsbau- oder Immobiliengesellschaft / der Vermieter der Immobilie sämtliche Kosten zu dem Energieverbrauch in der Immobilie auf die Mieter zuordnet und weiterberechnet, und somit keine eigenen Kosten für Energieverbrauch daraus hat, kann die Immobilie im Energieaudit unberücksichtigt bleiben.

Nutzt das Unternehmen selbst Räume, Flächen in der Immobilie sind die damit anfallenden Energieverbräuche zu bilanzieren und dies als Standort im Energieauditbericht zu berücksichtigen.

Der Energieverbrauch zum Beispiel durch Büro, Verwaltung oder Werkstätten sowie Fuhrpark sind von der Wohnungsbau- oder Immobiliengesellschaft entsprechend dem Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs zu bilanzieren und im Energieaudit zu berücksichtigen.“


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