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Orientierung in Sachen EnEfG – BAFA veröffentlicht drei Merkblätter

Neu vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Ein Merkblatt für Unternehmen, die ein Energie (EMS)- oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) gemäß des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) vorhaben einzurichten und somit den neuen gesetzlichen Vorgaben zu folgen. Das Dokument gibt einen Überblick über die erweiterte Energieauditpflicht hinsichtlich des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G).

Hintergrund
Zum Erreichen der europäischen Energie- und Klimaschutzziele haben die EU und ihre Mitgliedstaaten wichtige Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart. Die Grundlage der EU bildet dafür die Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791. Auf Bundesebene ist die Richtlinie umgesetzt im Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Das Gesetz enthält unter anderem für Unternehmen die Pflicht, ein Energiemanagementsystem (EMS) oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) einzurichten. Diese Pflicht gilt unabhängig vom KMU-Status und bezieht sich auf Unternehmen, die einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren vorweisen. Darüber hinaus besteht ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr, die Pflicht zum Erstellen und Veröffentlichen von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen.

Andere Schwellenwerte gelten für öffentliche Stellen und Rechenzentren
Haben öffentliche Stellen jährlich durchschnittlich innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre vor dem 17. November 2023 mehr als drei Gigawattstunden Gesamtendenergie verbraucht, gilt: Sie sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten. Haben sie eine oder weniger als drei Gigawattstunden verbraucht, verpflichtet der Gesetzgeber sie dazu ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten. Rechenzentren mit mehr als 300 kW Nennleistung müssen künftig ebenfalls ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.

Was heißt für Sie als Unternehmer durchschnittlicher Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh oder 2,5 GWh pro Jahr? Gilt dies für Ihre Unternehmensgruppe oder nur einzelne Standorte? Diese und weitere Fragen rund um das Thema beantwortet das „Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs“.

Die bisherigen beiden Merkblätter haben für Sie Fragen offengelassen? Fragen wie „Welche Nachweise müssen erbracht werden?“ oder „Welche Anforderungen bestehen an die Durchführung von Energieaudits?“ beantwortet das „Merkblatt - FAQ´s zu - § 8 ff. EDL-G - §§ 8 - 10 EnEfG“.

Unsere VEA-Beraterinnen und VEA-Berater lassen Sie mit dieser herausfordernden Aufgabe nicht allein. Sprechen Sie mit uns, wenn es um Energieaudits, Transparenz hinsichtlich Ihrer Energieverbräuche und Energiemanagementsysteme geht.