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VEA-Stellungnahme zu den Orientierungspunkten der Bundesnetzagentur für Einspeiseentgelte

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt derzeit den Reformprozess zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) durch. In diesem Rahmen hat sie am 17. Februar 2026 Orientierungspunkte zu Netzentgelten für Einspeiser veröffentlicht und diese zur Konsultation gestellt. Wie bei allen anderen Netzentgelten auch, trennt die BNetzA zwischen Netzentgelten mit Finanzierungsfunktion und Netzentgelten mit Anreizfunktion. Der VEA hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt.

Der VEA befürwortet grundsätzlich eine Beteiligung der Einspeiser an den Netzkosten nach dem Verursacherprinzip. Soweit Einspeiser sich mit Netzentgelten an der Finanzierung beteiligen sollen, warnt der VEA jedoch vor einer bloßen Umverteilung der Kosten in die Strompreise. Die Folge wäre eine Erhöhung der Komplexität, ohne eine systemische Kostensenkung zu bewirken. ​

Die Einführung von Anreizkomponenten auch für Einspeiser, um netzdienliches Verhalten fördern, wird grundsätzlich positiv bewertet. Kritisch sieht der VEA allerdings, dass die BNetzA vor allem die Engpässe in den Hochspannungsebenen adressieren will. Die Engpasssituation in der Verteilnetzebene wird nur nachrangig behandelt. Die meisten Abnahmestellen der Unternehmen im VEA befinden sich in der Verteilnetzebene der Mittelspannung. Dort sehen wir aktuell mit die größten Herausforderungen aufgrund gravierender Engpässe und einem enormen Ausbaubedarf inklusive hoher aufkommender Kosten.