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Starten statt zögern – die Wesentlichkeitsanalyse als Basis des CSRD-Reportings

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gilt ab dem 1. Januar 2025 auch für viele mittelständische Unternehmen – wir berichteten. Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Schwellenwerte überschreiten, sind berichtspflichtig:

  • Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Mio. Euro
  • Durchschnittlich mindestens 250 Mitarbeitende während eines Geschäftsjahres

Während die CSRD den Rechtsrahmen vorgibt, legen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) den Berichtsrahmen unter anderem in Form von zu berichtenden Kennzahlen, Maßnahmen und Zielen fest.

Die ESRS umfassen hierbei über 1.000 mögliche Datenpunkte, über die Sie und Ihre Unternehmen berichten können, aber nicht müssen. Hierbei sind nicht nur Umweltthemen relevant, sondern auch die weiteren Säulen der Nachhaltigkeit zu Sozialem und Wirtschaft müssen hier Betrachtung finden. Über was genau Sie zu berichten haben, hängt von der im Vorfeld durchzuführenden, unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse ab.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse muss das betroffene Unternehmen seine komplette Wertschöpfungskette auf wesentliche Auswirkungen, Chancen und Risiken im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte durchleuchten und hieraus Rückschlüsse auf die zu berichtenden Datenpunkte ziehen.

Ein anschauliches Beispiel hierfür ist der Klimawandel: Dieser hat einen Einfluss auf das Unternehmen (Outside-In), das Unternehmen hat einen Einfluss auf den Klimawandel und somit zudem auf seine Umwelt (Inside-Out). Diese beiden Perspektiven (Einfluss auf das Unternehmen und Einfluss des Unternehmens auf Umwelt und Bevölkerung) bezeichnet der Gesetzgeber als doppelte Wesentlichkeit. 

„Viele Unternehmen unterschätzen den internen Rechercheaufwand“
„Eine Wesentlichkeitsanalyse führen Unternehmen nicht nebenbei durch. Sie bildet das Herzstück des Nachhaltigkeitsreportes und stellt die Weichen für alle weiteren Angaben im Bericht. Bis Anfang 2026 ist zwar noch Zeit, aber Sie sollten bereits Anfang 2025 wissen, über welche Daten Sie berichten müssen, um entsprechende Strukturen der Datenerfassung zu etablieren. In welchem Umfang Sie Informationen aus den verschiedensten Bereichen Ihres Unternehmens akquirieren müssen, unterschätzen viele Unternehmen. Machen Sie sich erst Ende 2025 auf den Weg, geraten Sie zu 100 Prozent unter starken Zeitdruck, da in Anfang 2026 nur drei Monate für Ihre Berichterstattung zu Verfügung stehen.“ mahnt VEA-Projektleiterin Nachhaltigkeit Laura Onken.

Da der Nachhaltigkeitsbericht den gleichen Anwendungsbereich umfasst wie der Lagebericht, liegt es nahe, dass Ihr Wirtschaftsprüfer den Bericht prüft. Es gibt jedoch auch die Option, den Nachhaltigkeitsbericht durch einen weiteren Wirtschaftsprüfer kontrollieren zu lassen, der ggf. über mehr Qualifikationen im Nachhaltigkeitsbereich verfügt.

„Wir haben bereits CSRD-Erfahrung in verschiedenen Branchen gesammelt. Auch haben wir einen festen Partner an unserer Seite, der Sie gern mit seinen Wirtschaftsprüfern unterstützt. Handeln Sie jetzt, damit Sie und Ihr Unternehmen rechtzeitig die CSRD-Vorgaben vom Gesetzgeber erfüllen“, empfiehlt VEA-Projektleiterin Nachhaltigkeit Laura Onken.

Wenn die CSRD kommt, unterstützen wir Sie gern. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Dienstleistungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Grundlagenschulung Nachhaltigkeitsmanagement
  • Schulung und Workshop zur Wesentlichkeitsanalyse und Nachhaltigkeitsstrategiefindung sowie Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • GAP-Analyse zum Feststellen von offenen Handlungsfeldern in Bezug auf Ihren CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht
  • Individuelle Unterstützung beim Umsetzen Ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems von der Wesentlichkeitsanalyse bis hin zum vollständigen Bericht
  • Außerdem bieten wir zahlreiche Zoom-Veranstaltungen zum Thema an. Ihre nächste Chance besteht am Donnerstag, 10.Oktober. In unserem dreistündigen Online-Seminar „Pflicht zum CSRD-Reporting – Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung" gehen wir auf die Vorgehensweise zur CSRD in der Praxis ein.

Wir unterstützen Sie gern auf dem Weg zu Ihrem Nachhaltigkeitsbericht. Kommen Sie gern auf Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater zu.