Nachhaltigkeitsberichterstattung war bislang nur für sehr große Unternehmen oder Konzerne verpflichtend. Bereits im Juni 2022 hat sich die Europäische Kommission auf eine neue Berichtspflicht, die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), geeinigt, die bis Ende 2022 in EU-Recht umgesetzt wurde und zukünftig einen sehr großen Unternehmenskreis betreffen wird. Eine unabhängige Prüfung ist dann bereits ab 2024 verpflichtend. Der Gesetzgeber stellt also die Weichen, sodass das Thema CSRD/Nachhaltigkeit in den deutschen Unternehmen nun auch verpflichtend dokumentiert werden muss. Das bringt für viele Unternehmen neue Aufgaben, Themen und Pflichten mit sich, die zukünftig einzuhalten sind.
Genau hier setzen wir mit unserer Spezial-Schulung an und vermitteln Ihnen basierend auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Vorgehensweise im Rahmen des CSRD-Reporting/Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis. Auf folgende Inhalte und Fragestellungen werden unsere Experten u.a. eingehen:
- CSRD-Reporting: Welche Pflichten und Fristen gelten für welchen Unternehmen?
- Anforderungen, Aufbau und Inhalt von CSRD-/Nachhaltigkeitsberichten
- Vorgehensweise bei der Erstellung von CSRD-Berichten
- Doppelte Wesentlichkeit - korrekte Umsetzung im Bericht
- CSRD aus Sicht der Wirtschaftsprüfer - was gilt es zu beachten (Testierung etc.)
Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser möglich ist (ohne Download o.ä.). Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.
Referenten, u.a.:
Laura Onken, VEA Beratungs-GmbH, Verden
Jörg Sieverding, MSH Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lohne