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Haben Sie beim Planen daran gedacht? Aktuelle Entwicklungen verändern die Wirtschaftlichkeit Ihres PV-Projektes

Sie möchten schnell in die Photovoltaik-Nutzung einsteigen? VEA-Abteilungsleiter Effizienz Dipl. Ing. (FH) Jens Fischer mahnt vor Schnellschüssen: „Für Sie und Ihre Unternehmen gibt es bereits wichtige Dinge bei der Konzeption bis hin zum Betrieb zu berücksichtigen. Auch die Rolle Ihres Unternehmens im Energiesystem verändert sich, sobald Sie Ihre Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) in Betrieb nehmen. Hinzu kommen Änderungen vom Gesetzgeber, die Ihre Rahmenbedingungen verändern.“ Der nachfolgende Text gibt Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen seitens des Gesetzgebers und informiert über die aktuellen Gegebenheiten am Energiemarkt.

So gibt es beispielsweise seit dem 25. Februar 2025 das sogenannte Solarspitzengesetz. Dieses Gesetz hat das Ziel zu verhindern, dass der Gesetzgeber Einspeisevergütungen für die Zeiten negativer Energiepreise ausschütten muss. Die neue Regel hat zur Folge, dass sich einige Randbedingungen für die Vergütung von neuen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) ändern.

Neue PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, erhalten keine Vergütung in Zeiten, in denen der Börsenstrompreis negativ ist (§ 51 EEG). Ausgenommen sind vorerst Anlagen mit einer installierten Leistung unter 2 kWp sowie Anlagen von 2 bis 100 kWp, sofern sie nicht über Smart Meter verfügen. Zeiten, in denen die Nullvergütung greift, können Sie im Anschluss an die übliche 20-jährige Förderperiode nachholen. Ein ausgeklügelter Kompensationsmechanismus (§ 51a EEG) stellt sicher, dass Ihre Anlagen trotz der zeitweisen Nullvergütung wirtschaftlich bleiben.

Leistungsbegrenzung ohne Smart Meter
Bis Sie über ein Smart Meter verfügen, müssen PV-Anlagen mit mehr als 100 kWp (mit Ausnahme von Steckersolaranlagen bis 2 kWp) die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen (§ 9 Absatz 2 EEG).

Ohne Smart Meter
Besitzen Sie bei der Installation einer PV-Anlage < 100 kWp noch kein Smart Meter, wird die Einspeiseleistung am Wechselrichter auf 60 Prozent begrenzt. Ihr Unternehmen erhält in diesem Fall für jeglichen eingespeisten Strom, auch zu Zeiten mit negativen Strompreisen, eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Ihre Anlage kann jedoch zu Zeiten besonders hoher Produktion nicht allen erzeugten Strom einspeisen – besonders in der Sommermittagssonne trifft dies zu.

Mit Smart Meter
Rüsten Sie ein Smart Meter nach, fällt diese Anlage mit Beginn des nächsten Kalenderjahres in die Nullvergütung bei negativen Strompreisen. Dafür können Sie Strom sofort mit bis zu 100 Prozent der Leistung einspeisen.

In beiden Fällen ermöglicht Ihnen der Gesetzgeber, den erzeugten Strom, den Sie wegen des Abregelns nicht einspeisen können oder den Ihnen wegen der Nullvergütung der Gesetzgeber nicht vergütet hat, selbst zu verbrauchen: Entweder mithilfe flexibler Verbraucher oder Sie speichern Ihren Strom in einer Batterie. Für Ihren Strom, den Sie in einer Batterie zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt ins Netz einspeisen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Einspeisevergütung erhalten (§ 19 Abs. 1 EEG). Die Details, wie der in einer Batterie zwischengespeicherte Strom bilanziell behandelt wird, sind in § 19 EEG geregelt. Hierbei können Sie zwischen verschiedenen Bilanzierungsmodellen wählen. Der Kompensationsmechanismus (für die Nullvergütung) bleibt davon unberührt.

Was sind negative Strompreise?
Negative Strompreise sind ein Phänomen, das an der Strombörse auftreten kann. In den sogenannten „Day-ahead“ Auktionen werden Strommengen für den Folgetag gehandelt. Die Netzbetreiber und Großkunden ordern für bestimmte Zeitfenster des nächsten Tages Strommengen, Erzeuger bieten sie an. Dabei werden die Erzeuger nach ihren Grenzkosten sortiert: Strom, der in der unmittelbaren Erzeugung (z.B. durch Rohstoffbedarf) weniger kostet, wird zuerst gehandelt, der teuerste Erzeuger, der zum Decken des Strombedarfs benötigt wird, bestimmt den Preis für die gesamte Strommenge zu dem Zeitpunkt (Merit-Order Prinzip).

Wind- und PV-Strom haben Grenzkosten von Null – wenn das Wetter entsprechend ist, wird der Strom ohne Verbrauchskosten erzeugt. Wenn nun aber mehr Wind- und PV-Strom erzeugt werden, als voraussichtlich verbraucht wird, entweder weil viel produziert oder weil wenig verbraucht wird, dann kommt bei der Preisgestaltung an der Börse ein weiterer Aspekt hinzu: Verbraucher werden dafür bezahlt, zusätzlichen Strom abzunehmen und entweder zu nutzen oder zu speichern. Das ist notwendig, da ein Ungleichgewicht an Erzeugung und Verbrauch das Netz destabilisieren könnte.

So amortisiert sich Ihre PV-Anlage am schnellsten
Wir empfehlen Ihnen eine professionelle Begleitung bei der Bedarfsanalyse und beim Sondieren der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch beim Konzept und beim Auslegen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie der Sensitivitätsanalyse gibt es zahlreiche Fallstricke. Als Ihr Partner unterstützen wir Sie auf dem Weg zu der für Sie individuellen sowie optimalen Lösung Ihres PV-Projektes.

Denn wussten Sie beispielsweise, dass mit einem steigenden Eigenverbrauchsanteil sich die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage verbessert? In den seltensten Fällen lohnt es sich, die Potentiale von Dachanlagen vollständig mit PV-Anlagen auszuschöpfen. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater, um mehr Details rund um das Thema PV zu erfahren.

Das Weiterleiten von Strom aus PV-Anlagen an unterschiedliche Parteien oder Mieter führt häufig zu vielen Fragen und Herausforderungen. In unserem Online-Seminar „PV-Anlagen: Mieterstrom-Modell vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – Umsetzung sowie rechtliche und wirtschaftliche Vor-/Nachteile“ erhalten Sie rechtliche sowie technische Hinweise zum Thema. Wir stellen die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und das Mieterstrom-Modell gegenüber und erläutern Vor- und Nachteile bei Pflichten, Privilegien sowie technischer Umsetzung. Am Mittwoch, 24. September, geht unser Halbtagesseminar um 9:30 Uhr los. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.