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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) macht PV für Wohnungswirtschaft interessant

Die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ (GGV) hat der Gesetzgeber in § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Mai 2024 eingeführt. Das neue Modell vereinfacht die Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Den Betreiber dieser sogenannten „Gebäudestromanlage“ befreit der Gesetzgeber für den direkt und innerhalb des Gebäudes an die Nutzenden gelieferten Strom von den wesentlichen Lieferantenpflichten nach §§ 40 ff. EnWG. Das macht PV-Anlagen besonders für die hiesige Wohnungswirtschaft interessant.

VEA-Abteilungsleiter Effizienz Jens Fischer sieht Potentiale im GGV: „Noch nicht einmal ein Prozent aller deutschen Dächer von Mehrfamilienhäusern verfügen über Photovoltaikanlagen. Das liegt auch daran, weil es seitens der Gesetzgeber in der Vergangenheit keine wirtschaftlichen Anreize für Vermieter gab. Mit der EnWG-Anpassung hat sich das jetzt geändert. Sie brauchen auch keine Angst mehr vor der aufwändigen Versorgerrolle haben. Diese Rolle entfällt in solchen Fällen komplett, viele Risiken können an den Anlagenbetreiber abgetreten werden.“

So funktioniert GGV für Bau- und Wohngesellschaften

  • Eigentümer stellt Dach zur Verfügung
  • Anlagenbetreibende bauen und betreiben PV-Anlage auf Wohngebäuden
  • Bewohnerinnen und Bewohner schließen für Teilversorgung aus der PV Anlage einen Stromliefervertrag ab, können aber auch darauf verzichten
  • Bewohnerinnen und Bewohner beziehen Solarstrom und haben wie bisher die freie Wahl beim Reststrombezug
  • Gebäudestromlieferant ist der PV-Anlagenbetreibende
  • Solarstrom-Überschuss geht ins Netz
  • Einspeisevergütung geht an Anlagenbetreibende
  • Bewohnerinnen und Bewohner erhalten langfristige Sicherheit bei Stromversorgung

Ihr Vorteil: Mit GGV sparen Bau- und Wohngesellschaften Investitionen ein und sie erfüllen automatisch die optionale Pflicht (z.B. nach Dachsanierung) die Dächer mit PV-Anlagen auszurüsten zu müssen. Die Weitergabe möglicher Vorteile bei der CO2-Bilanz an den Gebäudeeigentümer ist möglich.

So unterstützen wir die Wohnungswirtschaft auf dem Weg zum GGV

  • Grundlagenermittlung Ihres PV-Projektes
  • Erstellung eines Anforderungsprofils mit funktionaler Leistungsbeschreibung
  • Erstellen einer Anbieterliste und Angebotsanfrage
  • Unterstützung bei energiewirtschaftlichen Fragen
  • energiewirtschaftliches Bewertung der Angebote
  • Vertragsverhandlungen


Hier benötigen wir Ihre Hilfe bei Ihrem GGV-Projekt

  • Festlegen der Standorte
  • Bereitstellen von Mieterangaben, Lageplänen, statische Berechnungen sowie Schalt- und Verteilungspläne
  • Begleiten von Ortsbesichtigungen
  • Beantworten von nicht energiewirtschaftlichen Bieterfragen
  • Juristisches Prüfen sofern nötig

GGV ist für Ihr Unternehmen interessant? Dann sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater.