Der Bundestag hat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt in einer Pressemitteilung gemeldet. Das Gesetz beinhaltet konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Die Ziele für 2030 entsprechen dabei den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland.
Unter anderem folgende drei Punkte sind für unsere Mitglieder interessant:
- Einführung von Energie- oder Umweltmanagement-Systemen für Unternehmen
Mit dem EnEfG verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) dazu, ein Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Über das Umsetzen geeigneter Effizienzmaßnahmen entscheiden die Unternehmen aber selbst. Damit wird ein guter Mix geschaffen an mehr Transparenz über Energieverbräuche und zugleich Ermessen der Unternehmen, welche Schlussfolgerungen sie auf der Maßnahmenebene daraus ziehen. - Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Abwärme aus Produktionsprozessen müssen Unternehmen künftig möglichst vermeiden. Soweit dies nicht möglich ist, soll die Abwärme verwendet werden (Abwärmenutzung). Zudem stellt der Gesetzgeber Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich bereit. - Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung
Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das EnEfG die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 Prozent Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig.
Sie verfügen noch nicht über ein Energie- oder Umweltmanagementsystem? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater unterstützt Sie gern rund um das Thema.