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EEG wird gänzlich neu gestaltet

Ab Juli wird die EEG-Umlage auf null gestellt. Außerdem wird das gesamte Umlagen-System neu aufgesetzt.

Zunächst soll die EEG-Umlage schon ab dem 1. Juli 2022 auf null gestellt werden. Dazu ging gerade ein Gesetzesentwurf durch die Verbändekonsultation. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Stromversorger diese Absenkung an die Kunden weitergeben müssen. Diese Weitergabe-Pflicht ist derzeit hoch umstritten. Einige Vertreter der Versorgungswirtschaft wenden sich dagegen, da die Pflicht in die freie Preisbildung des Energiemarktes eingreife. Das Wirtschaftsministerium hält dem entgegen, dass die EEG-Umlage nur deshalb auf null gesenkt werde, damit die Verbraucher entlastet würden. Nach der Einschätzung des VEA dürften die allermeisten Stromversorgungsverträge der VEA Unternehmen schon vertraglich eine Pflicht zur entsprechenden Senkung enthalten. Allerdings geht die gesetzliche Pflicht insofern weiter, als dass eine zeitgleiche Preiserhöhung aus anderen Gründen ebenfalls untersagt wird.

Ab dem 1. Januar 2023 soll dann das gesamte Umlagesystem neu geregelt werden. Dazu liegt ebenfalls ein erster – noch inoffizieller – Gesetzesentwurf, u. a. zum EEG, zum KWKG und zum neuen Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) vor

Mit einem weiteren Gesetzesentwurf sollen viele Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor geregelt werden. Alle Umlagen, also insbesondere die KWK- und die Offshore-Umlage sollen vereinheitlicht, vereinfacht und in einem neuen „Energie-Umlagen-Gesetz“ (EnUG) geregelt werden. Dort neu geregelt findet sich auch die neue Besondere Ausgleichsregelung (BesAR), die vor allem für die KWK- und die Offshore-Umlage relevant sein wird. Da die entsprechenden Entlastungsvolumina deutlich geringer werden, als im Vergleich zu einer EEG-Umlagen Entlastung, wird auch die neue BesAR etwas einfacher und weniger bürokratisch gestaltet. Unter anderem wird nicht mehr auf die Stromkostenintensität abgestellt, was den Vorschlägen des VEA für eine Vereinfachung der BesAR entspricht.

Enthalten in dem Gesetzentwurf sind außerdem umfassende Neugestaltungen des EEG, des KWKG und vieler weitere Gesetze und Verordnungen.

Zeitplan

Die Gesetze sollen bis Ostern durch das Kabinett und noch vor der Sommerpause durch das parlamentarische Verfahren gehen, um danach bis zum 1. Juli 2022, bzw. bis zum 1. Januar 2023 in Kraft zu treten. Der VEA wird sich an allen Verbändekonsultationen beteiligen und dabei die Interessen des energieintensiven Mittelstandes vertreten!

Wir halten Sie dazu selbstverständlich auf dem Laufenden!