• Recht & Regulierung

EEG-Umlage soll schon zum 1. Juli 2022 fallen

Aufgrund der steigenden Energiekosten hat die Regierungskoalition beschlossen, schon unterjährig für eine Entlastung zu sorgen.

Im Koalitionsvertrag war das Ende der EEG-Umlage eigentlich für den 1. Januar 2023 versprochen. Wegen der stark gestiegenen Strompreise war aber schon länger in der Diskussion, ob die EEG-Umlage schon früher entfallen sollte. Genau darauf hat sich die Ampel-Koalition nun geeinigt: Danach soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 entfallen.

Damit die privaten und industriellen Verbraucher auch tatsächlich entlastet werden, müssten die Stromversorger die entsprechende Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh auch weitergeben. Genau das erwartet die Koalition wohl und will zunächst die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichten, die EEG-Umlage unterjährig neu zu berechnen.

Nach den bisherigen Informationen wird es unterjährig wahrscheinlich zunächst eine bloße Neuberechnung der EEG-Umlage auf null geben. Die vielen Regelungen, Gesetze und Wechselwirkungen, die mit der EEG-Umlage zusammenhängen, sollen anscheinend erst mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst werden.

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