Mit diesem Förderinstrument unterstützt die Bundesregierung Industrieunternehmen dabei, große, klimafreundliche Produktionsanlagen zu errichten. Die Förderung bezieht sich auf Anlagen, die sich andernfalls wirtschaftlich nicht rechnen. Im Oktober 2024 erhielten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 15 deutsche Unternehmen die ersten Klimaschutzverträge - wir berichteten.
Aus den Erfahrungen der ersten Antragsrunde hat das BMWK einige Rückschlüsse gezogen und angekündigt, die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzverträgen im zweiten Förderaufruf anzupassen. Ihr Ziel: Mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum für die antragstellenden Unternehmen schaffen. Dafür beabsichtigt das Ministerium folgende Anpassungen:
- Die Laufzeit für den Start der beantragten Projekte, aber auch für die Umsetzung soll ausgeweitet werden
- Künftig sollen auch Projekte zur Abscheidung und Speicherung (CCS) oder Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 Antragsberechtigung erhalten. Hiermit wird der Sektor Kalk und Zement vorrangig adressiert
- Industriedampf soll als eigenes Produkt förderfähig sein. Diese Maßnahme ist unter anderem für die Chemiebranche von großer Bedeutung
- Wasserstoffprojekte erhalten größere Relevanz und profitieren von höheren Förderquoten und verlängerter Option ihres Projektstarts. Damit kann die Konzeptionsphase besser genutzt werden, die bei diesen neuen Technologien ein entscheidendes Merkmal für das Gelingen der Transformation darstellt
- Das Mindest-Einsparpotential wird von 10 kt CO2 auf 5 Kt CO 2 abgesenkt. Hierbei handelt es sich um die Einsparung die im Vergleich zu einem Referenzsystem erreicht wird
- Weiterhin gilt, dass es sich zwar nicht um eine ETS-Anlage handeln muss, gefordert ist aber die Zugehörigkeit zu einer Branche, die der Europäische Emissionshandel umfasst. Ob der Anwendungsbereich erweitert wird, wenn der ETS2 startet, will as BMWK noch prüfen
Der nächste Förderaufruf soll noch vor der neuen Bundestagswahl am 23. Februar starten. Die Vorbereitungen hierfür sind in vollem Gange. Allerdings ist derzeit offen, ob das Programm unter vorläufiger Haushaltsführung fortgesetzt werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der BMWK-Homepage.