VEA-Energiesteuermanagement
Dank Entlastungen von der Strom- und Energiesteuerkosten die Kosten senken
Strom- und Energiesteuern sind ein erheblicher Teil der Energiekosten, der insbesondere energieintensive Unternehmen finanziell stark belastet. Als Ausgleich können sich deshalb insbesondere mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes bzw. nicht produzierende Betreiber von BHKW entrichtete Strom- bzw. Energiesteuern rückerstatten lassen.
Je höher der Energieverbrauch, desto höher eine mögliche Entlastung bei der Energiesteuer. Diese kann schnell bis in den sechs- oder siebenstelligen Bereich reichen. Interessant sind Entlastungen von der Strom- und Energiesteuer für Unternehmen schon ab einem Energiebedarf von rund 50.000 kWh, da sich ab dieser Menge der bürokratische Aufwand lohnt. Diesen Aufwand nehmen wir Ihnen gern ab und kümmern uns um die komplette Abwicklung der Formalitäten.
Das Energiesteuerecht ist sehr komplex und sieht mehrere Entlastungstatbestände vor. Zunächst klären wir für Sie, welche Entlastungen Ihr Unternehmen bei der Strom- und Energiesteuer überhaupt in Anspruch nehmen kann. Im zweiten Schritt fragen unsere Mitarbeitenden die notwendigen Zahlen, Daten und Dokumente ab und bereiten diese auf. Das reicht von der Bezugsrechnung über die Energieweitergabe an Dritte, den Selbstverbrauch in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) oder den Verbrauch für energieintensive Prozesse. Abschließend erhalten Sie alle Anträge und Unterlagen fertig ausgearbeitet. Mittlerweile sind einzelne Anträge verpflichtend online einzureichen. Wir unterstützen bei der Vorbereitung der relevanten Anträge im Online-Portal der Zollverwaltung.
Ihr Unternehmen kann sich darauf verlassen, dass unsere durch die Zoll-Akademie zertifizierten VEA-Mitarbeitenden alles berücksichtigen und optimal verarbeiten, sodass Sie Ressourcen sparen und diesbezüglich kein Know-how abseits Ihres Kerngeschäfts aufbauen müssen.
Ihre Vorteile
- Energiesteuern sparen
Nutzen Sie alle Möglichkeiten für Steuerentlastungen, die Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen, und reduzieren Sie somit Ihre Energiekosten.
- Zeitersparnis
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft. Wir kümmern uns um Ihre Rückerstattungsanträge und erinnern Sie an Fristen und fehlende Unterlagen.
- Regulatorisches Know-how
Unsere durch die Zollakademie zertifizierten Mitarbeiter kennen die Besonderheiten des komplexen Strom- und Energierechts. Verlassen Sie sich auf unser Know-how.
- Fristgerecht und gesetzeskonform
Wir haben alle Fristen im Blick und wissen, wie Ihre Anträge aufbereitet sein müssen. Sie sind immer auf der sicheren Seite.
Rahmenbedingungen
- Unternehmen des produzierenden Gewerbes können Mindestentlastung beantragen.
- Besonders energieintensive Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und vergleichsweise geringem Personaleinsatz.
- Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit energieintensiven Prozessen wie zum Beispiel Glasherstellung oder Oberflächenveredelung von Metallen.
- Nicht-produzierendes Gewerbe wie Krankenhäuser oder Versicherungen, die ein BHKW betreiben.



