VEA-Energiesteuermanagement

Mit dem Stromsteuerspitzenausgleich Energiesteuern sparen

Energiesteuern sind ein erheblicher Teil der Energiekosten, der insbesondere energieintensive Unternehmen finanziell stark belastet. Als Ausgleich können sich deshalb viele mittelständische Unternehmen entrichtete Energiesteuern über den Stromsteuerspitzenausgleich rückerstatten lassen. Je höher der Energieverbrauch, desto höher eine mögliche Entlastung bei der Energiesteuer. Diese kann schnell bis in den siebenstelligen Bereich reichen. Interessant wird der Stromsteuerspitzenausgleich für Unternehmen jedoch schon ab einem Energiebedarf von rund 200.000 kWh, da sich ab dieser Menge der bürokratische Aufwand lohnt. Diesen Aufwand nehmen wir Ihnen gerne ab und kümmern uns um die komplette Abwicklung der Formalitäten.

Das Energiesteuerecht ist sehr komplex und sieht mehrere Entlastungstatbestände vor. Zunächst klären wir für Sie, welche Entlastungen Ihr Unternehmen bei der Energiesteuer überhaupt in Anspruch nehmen kann. Im zweiten Schritt fragen unsere Berater die notwendigen Zahlen, Daten und Dokumente ab und bereiten diese auf. Das reicht von der Bezugsrechnung über die Energieweitergabe an Dritte, den Selbstverbrauch in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) oder den Verbrauch für energieintensive Prozesse bis hin zu den Rentenversicherungsbeiträgen. Abschließend erhalten Sie alle Anträge und Unterlagen fertig ausgearbeitet, dass Sie diese nur noch unterschreiben und an das Hauptzollamt weiterleiten müssen.

Ihr Unternehmen kann sich darauf verlassen, dass unsere durch die Zoll-Akademie zertifizierten VEA-Mitarbeiter alles berücksichtigen und optimal verarbeiten, sodass Sie Ressourcen sparen und diesbezüglich kein Know-how abseits Ihres Kerngeschäfts aufbauen müssen.

Ihre Vorteile

  • Energiesteuern sparen

    Nutzen Sie alle Möglichkeiten für Steuerentlastungen, die Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen, und reduzieren Sie somit Ihre Energiekosten.

  • Zeitersparnis

    Konzentrieren Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft. Wir kümmern uns um Ihre Rückerstattungsanträge und erinnern Sie an Fristen und fehlende Unterlagen.

  • Regulatorisches Know-how

    Unsere durch die Zollakademie zertifizierten Mitarbeiter kennen die Besonderheiten des komplexen Strom- und Energierechts. Verlassen Sie sich auf unser Know-how.

  • Fristgerecht und gesetzeskonform

    Wir haben alle Fristen im Blick und wissen, wie Ihre Anträge aufbereitet sein müssen. Sie sind immer auf der sicheren Seite.

Rahmenbedingungen

  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes (ab 50.000 kWh Strom- und 150.000 kWh Gasbedarf) können Mindestentlastung beantragen.
  • Besonders energieintensive Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und vergleichsweise geringem Personaleinsatz.
  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit energieintensiven Prozessen wie zum Beispiel Glasherstellung oder Oberflächenveredelung von Metallen.
  • Unternehmen, die von Spitzenausgleich profitieren wollen, müssen ein Energiemanagementsystem DIN EN 50.001 oder Energieaudit 16.247 nachweisen.
  • Nicht-produzierendes Gewerbe wie Krankenhäuser oder Versicherungen, die ein BHKW betreiben.

Haben Sie Fragen oder möchten mehr über unsere Leistung erfahren?

Anfrage zum Leistungsangebot des Arbeitsbereichs Ersparnis

Unsere Arbeitsfelder für Sie

Ersparnis

Wir wissen, worauf es bei Energiekosten und deren Einsparung ankommt.

Effizienz

Der VEA unterstützt Sie in allen Fragen rund um das Thema Energieeffizienz.

Recht & Regulierung

Rechtssicher handeln mit Rechtsupdates und klaren Handlungsempfehlungen.