VEA-Rechnungsprognose zu Ihren Strom- und Gaslieferverträgen
Abrechnungsfehler vermeiden und exakt so viel zahlen, wie vertraglich vereinbart
Ob Gas- oder Stromrechnung – unserer langjährigen Erfahrung nach ist jede dritte Energierechnung fehlerhaft. Bereits geringe Abweichungen können dabei addiert zu einem erheblichen Kostenfaktor für Energieabnehmer werden. Dies ist vermeidbar: Um sicherzugehen, dass Sie nur so viel zahlen, wie vertraglich vereinbart, lohnt es sich, sich monatlich die VEA-Rechnungsprognose für RLM-Abnahmestellen (Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung) zusenden zu lassen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen beim Abgleich zwischen der VEA- Rechnungsprognose und Ihrer Rechnung gemäß Liefervertrag zur Seite. Bei Ihren Rückfragen zu Ihrer VEA-Rechnungsprognose unterstützen wir Sie und greifen auf unsere Fachkenntnis über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen zurück – so können Sie sich schnell wieder vollständig auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.
Ihre Vorteile
- Prognose
Mit unserer VEA-Rechnungsprognose erkennen Sie Abrechnungsfehler und können Ihre Energierechnungen ohne großen Aufwand reklamieren.
- Transparenz
Die VEA-Rechnungsprognose ermöglicht Ihnen ein schnelles und präzises Abgleichen Ihrer Rechnungen.
- Expertise
Unser erfahrenes Team weiß genau, worauf beim Abgleich zwischen unserer Prognose und Ihrer Rechnung zu achten ist. Die aufwändige Einarbeitung in gesetzliche Regelungen und Bedingungen bleibt Ihnen so erspart.
- Geschwindigkeit
Unsere Rechnungsprognose erhalten Sie bei vollständiger Lastgang-Datenverfügbarkeit in der Regel, bevor Ihnen Ihr Energielieferant Ihre monatliche Energierechnung zukommen lässt.
Rahmenbedingungen
Die VEA-Rechnungsprognose ist in der VEA-Mitgliedschaft enthalten. Stellen Sie Abweichungen zwischen der Prognose und Ihrer Rechnung fest, können Sie in unserem Hause kostenfrei auf ein erfahrenes Team zurückgreifen. Damit Sie eine Rechnungsprognose von uns erhalten können, setzen wir die registrierende Leistungsmessung (RLM) für diese Abnahmestellen voraus. Zudem müssen uns Ihre Strom- und Gaslieferverträge zur Verfügung stehen. Auch benötigen wir Ihre Lastgangdaten zu Ihren jeweiligen RLM-Abnahmestellen. Zudem muss Ihr jeweiliger Energiepreis feststehen.