Konzessionsabgabenrückertattung

Bei Sondervertragskunden, die über Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) verfügen, wird eine Konzession in Höhe von 0,11 Ct/kWh erhoben. Dies entspricht 1.100 Euro pro 1 Mio. kWh. Die Konzessionsabgabe erhalten Sondervertragskunden zurück, wenn ihr netto Strompreis an einer Abnahmestelle im Betrachtungsjahr unter den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Grenzpreis fällt. Die Konzessionsabgabe legt der Gesetzgeber fest.

Der Grenzpreis stellt ab auf die durchschnittlichen Erlöse der Lieferanten im vorvergangenen Jahr des Betrachtungsjahres. Details über den Grenzpreis erfahren Sie über den hier hinterlegten Link

Die Stromkosten an der privilegierten Abnahmestelle sowie der durchschnittliche Strompreis sind durch einen Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen. Bei den Strommengen sind lediglich entgeltliche an Dritte weitergeleitete Strommengen in Abzug zu bringen. Das Testat ist beim zuständigen Verteilnetzbetreiber/Konzessionär einzureichen. Unter Berücksichtigung der üblichen Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) können Sie für Ihr Unternehmen die Konzessionsabgabe für die letzten drei Jahre erstatten lassen.

Was steckt hinter der Konzessionsabgabe?
Damit Haushalte Strom und Gas beziehen können, ist ein weitverzweigtes Leitungsnetz erforderlich. Dieses verlegen die Netzbetreiber überwiegend auf öffentlichem Grund. Daher befinden sich Strom- und Gasleitungen beispielsweise unter Gehwegen und Straßen. Damit Energieversorger diesen Raum nutzen dürfen, müssen sie eine Abgabe an Gemeinden und Städte zahlen: Die sogenannte Konzessionsabgabe. Da Versorger die Kosten direkt an ihre Kunden weitergeben, sind diese auch ein Bestandteil der Gas- und Strompreise.
 

 

Ihre Vorteile

  • Konzessionsabgaben sparen

    Nutzen Sie alle Möglichkeiten für Steuerentlastungen, die Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen, und reduzieren Sie somit Ihre Energiekosten.

  • Zeitersparnis

    Konzentrieren Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft. Wir kümmern uns um Ihre Rückerstattungsanträge und erinnern Sie an fehlende Unterlagen.

  • Regulatorisches Know-how

    Unsere durch die Zollakademie zertifizierten Mitarbeitenden kennen die Besonderheiten des komplexen Strom- und Energierechts. Verlassen Sie sich auf unser Know-how.

  • Fristgerecht und gesetzeskonform

    Wir haben alle Fristen im Blick und wissen, wie Ihre Anträge aufbereitet sein müssen. Mit uns sind Sie immer auf der richtigen Seite.

Rahmenbedingungen

  • Bei Sondervertragskunden mit Abnahmestellen die mit registrierender Leistungsmessung (RLM) laufen, wird eine Konzession in Höhe von 0,11 Ct/kWh erhoben. Dies entspricht 1.100 Euro pro 1 Mio. kWh.

  • Die Konzessionsabgabe erhalten Sondervertragskunden zurück, wenn ihr netto Strompreis an einer Abnahmestelle im Betrachtungsjahr unter den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Grenzpreis fällt.

  • Der Grenzpreis stellt ab auf die durchschnittlichen Erlöse der Lieferanten im vorvergangenen Jahr des Betrachtungsjahres.

  • Die Stromkosten an der privilegierten Abnahmestelle sowie der durchschnittliche Strompreis sind durch einen Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen.

  • Es gibt keine gesetzliche Frist in der Konzessionsabgabenverordnung.

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