Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beinhaltet konkrete Effizienzmaßnahmen unter anderem für unseren hiesigen Mittelstand.

Mit dem EnEfG verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) dazu, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Dafür haben Sie bis zum 18. Juli 2025 Zeit. Vorausgesetzt, das Unternehmen hat das Verbrauchsziel vor dem 18. November erreicht. Haben Unternehmen das Verbrauchsziel zu einem späteren Zeitpunkt erreicht, gilt für die Unternehmen, dass sie 20 Monate Zeit haben. Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Sie melden die Daten über eine Abwärme-Plattform nach § 20 Abs. 4 EnEfG der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Über das Umsetzen geeigneter Effizienzmaßnahmen entscheiden die Unternehmen aber selbst. Damit wird ein guter Mix geschaffen an mehr Transparenz über Energieverbräuche und zugleich Ermessen der Unternehmen, welche Schlussfolgerungen sie auf der Maßnahmenebene daraus ziehen.

Andere Schwellenwerte gelten für öffentliche Stellen und Rechenzentren
Haben öffentliche Stellen jährlich durchschnittlich innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre vor dem 17. November 2023 mehr als drei Gigawattstunden Gesamtendenergie verbraucht, gilt: Sie sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten. Haben sie eine oder weniger als drei Gigawattstunden verbraucht, verpflichtet der Gesetzgeber sie dazu ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten. Rechenzentren mit mehr als 300 kW Nennleistung müssen künftig ebenfalls ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat drei Merkblätter veröffentlicht, die Ihnen beim Orientieren helfen.

Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Abwärme aus Produktionsprozessen müssen Unternehmen künftig möglichst vermeiden. Soweit dies nicht möglich ist, soll die Abwärme verwendet werden (Abwärmenutzung). Zudem stellt der Gesetzgeber Informationen über Abwärmepotentiale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich bereit.

Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Steigern der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das EnEfG das Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 Prozent Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig.

Unsere Fachabteilungen begleiten Sie von Beginn an beim Integrieren der Normanforderungen des Energiemanagementsystems in Ihre unternehmerischen Prozesse und beraten Sie bei allen Schritten. Darüber hinaus bringen wir unsere Expertise bei konkreten Effizienzprojekten ein und behalten außerdem alle rechtlichen und steuerlichen Themen im Auge. Mit unserer Begleitung können Sie Maßnahmen planmäßig abarbeiten, Ihre Mitarbeiter sensibilisieren und schulen. Mit unseren fast 75 Jahren Erfahrung sowie unserem bundesweiten Netzwerk helfen wir Ihnen beim Orientieren und beim Ressourcen-Einsparen. Unsere Best Practice aus verschiedensten Branchen adaptieren wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse sowie die neuen Anforderungen. So steigern wir Ihre Effizienz, erhalten sowie stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit und rüsten Ihr Unternehmen bestmöglich für den Weg zur Klimaneutralität aus.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Transparenz

    Durch das kontinuierliche Monitoring Ihres Unternehmens behalten Sie alle energetischen Prozesse im Blick.

  • Effizienz

    Dank Ihres Energiemanagementsystems sparen Sie langfristig Energie und Kosten ein.

  • Klimaschutz

    Mit einem Energiemanagementsystem leisten Sie einen aktiven Beitrag, um Ihre Umwelt zu schonen.

  • Vor Ort-Betreuung

    Unsere erfahrenen Energieberater betreuen Ihr Energiemanagementsystem vor Ort.

Rahmenbedingungen

  • Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) benötigen ein Energie- oder Umweltmanagementsysteme. Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen.
  • Über das Umsetzen geeigneter Effizienzmaßnahmen entscheiden die Unternehmen selbst.
  • Mix schafft zusätzliche Transparenz über Energieverbräuche und zugleich Ermessen der Unternehmen, welche Schlussfolgerungen sie auf der Maßnahmenebene daraus ziehen.
  • Kann Abwärme aus Produktionen nicht vermieden werden, soll diese Abwärme verwendet werden (Abwärmenutzung).
  • Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Steigern der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das EnEfG das Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 Prozent Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen.

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