Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Mit einem transparenten Energieverbrauch zu mehr Energieeffizienz
Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz ab 50 Mio. Euro sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz dazu verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 vorzunehmen.
Aber auch für kleinere Unternehmen ist ein Audit sinnvoll. Denn es verfolgt das Ziel, den unternehmenseigenen Energieverbrauch transparent zu machen und die Energieeffizienz zu steigern. Als Teil des Energieaudits führen unsere unabhängigen Energieberater in Ihrem Unternehmen eine umfassende Analyse Ihrer Verbräuche durch. So erhalten wir einen Überblick über die energetische Situation in Ihrem Betrieb und können gemeinsam Maßnahmen zur Optimierung Ihrer Energieeffizienz planen.
Unsere Unterstützung beginnt mit einem Auftaktgespräch. Bei diesem legen wir den Umfang des Audits fest und entscheiden, welche Anlagen, Prozesse und Bereiche wir erfassen werden. Im Anschluss erhebt der Auditor bei einer Betriebsbegehung alle notwendigen Daten. So können besonders kostenintensive Prozesse aufgedeckt und Einsparpotentiale identifiziert werden. Im Nachgang erstellt unser Berater ein Anlagenkataster, wertet Ihren Lastgang aus, kalkuliert für Ihr Unternehmen umsetzbare und wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen und verfasst einen abschließenden Auditbericht.
Mit der Auditierung durch den VEA sparen Sie Kosten und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz. Daher haben kleinere Unternehmen, die keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 unterliegen, die Möglichkeit, hierfür umfangreiche Förderungen zu beantragen. Dazu informieren Sie unsere Berater gerne.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Beitrag zum Klimaschutz
Die Auditierung ermöglicht es Ihnen, einen aktiven Beitrag zum Schutz des Klimas zu leisten.
- Rechtssicher Handeln
Mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch den VEA erfüllen Sie Ihre rechtlichen Anforderungen.
- Erfahrene, unabhängige Beratung
Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung unserer unabhängigen, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Berater.
- Wirtschaftlicher Nutzen
Mit relativ geringem Aufwand schaffen wir maximale energetische Transparenz. So helfen wir Ihnen, Energie zu sparen und Ihre Kosten zu senken.
Rahmenbedingungen
- Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 50 Mio. € sind gesetzlich alle vier Jahre zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet.
- Gesetzlich nicht verpflichtete Unternehmen können Förderungen von bis zu 6.000 € für ein Energieaudit beantragen. (Das gilt allerdings nur für Betriebe, die nicht bereits vom Spitzenausgleich nach SpaEfV oder der besonderen Ausgleichsregelung profitieren.)