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Stellungnahme zu den neuen Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission

Worum geht es?

Die Europäische Kommission (EU KOMM) hatte einen Entwurf der neuen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (CEEAG) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Diese Leitlinien sind deshalb so wichtig, da sich die meisten Beihilfeentscheidungen und Entlastungsregeln auf diese Leitlinien stützen. Gravierend sind vor allem die Änderungen für energieintensive Unternehmen, die sich auf die Besondere Ausgleichsregelung auswirken. Denn der Kreis der Beihilfeberechtigten, also der entlastungsberechtigten Wirtschaftszweige wird stark gekürzt. Dazu hatten wir u. a. hier berichtet und in der vergangenen Woche ein Webinar mit vielen interessierten Unternehmen durchgeführt.

Was beinhaltet die Stellungnahme?

Fristgemäß zum 2. August hat der VEA seine Stellungnahme an die Europäische Kommission gesandt. Mit der Stellungnahme spricht sich der VEA insbesondere gegen die Kürzungen bei den entlastungsberechtigten Wirtschaftszweige aus. Denn diese Kürzungen und die konkrete Ausgestaltung der Beihilfeleitlinien werden der politisch erwünschten Dekarbonisierung von Industrieprozessen nicht gerecht. Soweit eine Elektrifizierung von Anwendungen, die bislang mit emissionsintensiven Brennstoffen betrieben werden, überhaupt schon technisch möglich ist, scheitert eine Umsetzung häufig an den sehr hohen Stromkosten. Deshalb ist die Verfügbarkeit von Strom zu wettbewerblich tragfähigen Preisen gerade in der Industrie wesentlich für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen.

Wie geht es weiter?

Die Beihilfeleitlinien befinden sich noch in einem Entwurfsstadium. Die finale Ausgestaltung könnte durchaus noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings will die Kommission die neuen Leitlinien ab dem 1. Januar 2022 anwenden und kann sich für die Ausarbeitung also maximal einige Monate Zeit nehmen. Neue Entlastungsregelungen unterliegen also voraussichtlich ab dem Jahr 2022 den neuen Beihilfeleitlinien. Für die Besondere Ausgleichsregelung könnten die neuen Regelungen ab dem Antragsjahr 2024 Anwendung finden. Eine verbindliche Einschätzung kann dazu aber frühestens dann abgegeben werden, wenn eine finale Fassung der Beihilfeleitlinien vorliegt. Sobald eine solche vorliegt, werden wir Sie natürlich informieren und Sie auch darüber auf dem Laufenden halten, was das für neue oder bestehende Entlastungsregeln konkret bedeutet.