Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung in die Verbändekonsultation gegeben.
Der VEA hat sich in Kooperation mit dem DIHK mit einer Stellungnahme dazu geäußert. Die wesentlichen Forderungen betreffen die Gewährleistung für eine Erweiterung der (Strom)Netzanschlüsse gegenüber den Netzbetreibern und die Gewährleistung der Versorgung auch für Industriekunden über die Ersatzversorgung.