• Recht & Regulierung

Position zur Ersatzversorgungspflicht auch gegenüber letztverbrauchenden Unternehmen

Hintergrund / Problembeschreibung:
Die weit überwiegende Anzahl der energieintensiven Unternehmen aus dem Mittelstand versorgt sich mit Gas und / oder Strom über Energieliefer-Verträge, die eine Laufzeit zwischen einem Jahr und drei Jahren haben (Terminmarkt). Diese Verträge werden zwischen den letztverbrauchenden Unternehmen und den Energieversorgern abgeschlossen. Für viele Unternehmen läuft der aktuelle Energieliefervertrag zum Jahresende 2022 aus. Allerdings: Für den Zeitraum ab Januar 2023 können sich viele Industriekunden nicht mehr im Terminmarkt eindecken, da es de facto (fast) keine Angebote von Energieversorgungsunternehmen mehr gibt.

Die einzige Alternative ist ein Ankauf an der Börse (Spotmarkt). Allerdings kann kaum ein mittelständisches Unternehmen seinen Strom oder sein Gas direkt am Spotmarkt beziehen. Hintergrund ist unter anderem, dass hierfür ein eigener Bilanzkreis Voraussetzung ist. Diese Voraussetzung erfüllen die mittelständischen Unternehmen in aller Regel nicht. Eine Vermittlung über einen Energieversorger kommt grundsätzlich durchaus in Betracht. Allerdings geben viele Energieversorger auch keine Spotmarktangebote mehr ab, da ihnen hierfür die Liquidität fehlt und ungeklärt ist, wer die Liquiditäts- und Bonitätsrisiken tragen muss. Vor allem wenn die Unternehmen nicht in der Lage sind, die Energiekosten per Vorkasse zu begleichen, werden sie in aller Regel kein Spotmarktangebot bekommen.

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das im worst case, dass sie ab Januar 2023 keine Energie mehr geliefert bekommen. Die Versorgungssicherheit für viele Betriebe ist somit deutlich gefährdet und mittelständische Unternehmen stehen aktuell vor der Situation, aufgrund ausfallender Energielieferungen ihre Produktion einstellen zu müssen.

Empfehlung: Gewährleistung der Versorgung mit Energie auch für letztverbrauchende Unternehmen
Das Bündnis faire Energiewende empfiehlt deshalb, entsprechende Regelungen zu schaffen und den Anspruch auf eine Ersatzversorgung auf letztverbrauchende Unternehmen auszuweiten. Denn für Industriekunden und das Gewerbe mit einem Jahresverbrauch > 10.000kWh gibt es – anders als für Haushaltskunden – keine Absicherung, über die Ersatzversorgung weiterversorgt zu werden.

Dieser Anspruch auf Ersatzversorgung aus dem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung sollte unabhängig von der Spannungsebene oder der Druckstufe gewährt werden.

Wichtig: Kein Preisdeckel und finanzielle Absicherung der Risiken – Versorger sollten am Spotmarkt als Mittler auftreten
Eine entsprechende Regelung könnte unbeschadet unserer Forderung nach einer Begrenzung der Energiepreise zur Schaffung einer international wettbewerbsfähigen Position aus Dringlichkeitsgründen ohne einen Preisdeckel gestaltet werden. Wesentlicher Inhalt wäre die Verpflichtung der Versorger, Strom oder Gas am Spotmarkt als Mittler einzukaufen und die entsprechenden Mengen zum Spotmarkt Preis plus einer sachgerechten Marge an die letztverbrauchenden Unternehmen weiterzugeben.

Um die Liquidität der Versorger zu erhöhen und Liquiditäts- und Bonitätsrisiken aller Marktteilnehmer abzufedern, sollte eine Diskussion dazu geführt werden, welche Finanzinstrumente hierfür in Betracht kommen. So sollten beispielsweise gezielte Darlehen und / oder staatliche Bürgschaften erwogen werden.

Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:

Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10.000 deutsche Unternehmen mit circa einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Der Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.

Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.

Warum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf der offiziellen Seite.