
- Ersparnis
Der Wandel am Energiemarkt sorgt dafür, dass Sie schwieriger passende Vertragskonditionen für Ihren…
„Aufgrund der Entwicklungen am Energiemarkt und wegen gestiegener Beschaffungskosten erhöht sich Ihr Energiepreis ab Januar 2026.“ Immer wieder erleben wir Mitglieder, die im Jahresverlauf derartige Schreiben von ihren Versorgern erhalten haben. In der Regel verbunden mit teils empfindlichen Preiserhöhungen. Wir möchten Ihnen dabei helfen, derartige Schreiben wirtschaftlich einzuordnen.
„Steigen Sie in die Details Ihrer Verträge ein, sehen Sie schnell, dass es Kündigungsfristen gibt. Diese Fristen sollten Sie im Blick behalten. In jedem Fall müssen Sie einseitige Preiserhöhungen nicht einfach hinnehmen. Denn Fakt ist: Vergleichen wir die Strompreise am Terminmarkt zwischen dem laufenden und dem letzten Jahr, sehen wir schnell, dass die Preistendenzen beim Strom nicht nach oben zeigen. Warum sollten Sie sich also auf höhere Konditionen für das nächste Jahr einlassen? Ein Blick auf den Markt lohnt sich. Aus unserer Sicht gibt es aktuell keine Gründe, die für steigende Strompreise im kommenden Jahr sprechen“, so unser energiewirtschaftlicher Leiter Kevin Klevenow.
Egal, ob höherer Energiepreis oder Dienstleistungsentgelt – eine energiewirtschaftliche Bewertung erhalten Sie von uns
Je nach Vertrag hat Ihr Lieferant bei Ihnen entweder einen Energiepreis oder ein Dienstleistungsentgelt vermerkt. In beiden Fällen kann sich Ihr Lieferant mit einer Erhöhung bei Ihnen melden. Das ergibt dann Sinn, wenn die Energie am Großhandel teurer geworden ist oder beispielsweise Risikomargen gestiegen sind. Aus unserer Sicht gibt es dafür aktuell aber keinen Grund und Sie müssen Ihrem Lieferanten dann auch nicht treu bleiben.
Klevenow empfiehlt deshalb: “Kommen Sie mit solchen Schreiben umgehend auf uns zu. Wir schätzen für Sie ein, ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist und welches Preisniveau Sie am Markt eher erwarten können. Aktuell präsentiert sich der Markt ruhig. Nutzen Sie die Zeit zum Orientieren.“
Was ist der Unterschied zwischen einem Energiepreis und einem Dienstleistungsentgelt?
Einen Gesamtenergiepreis verankern Lieferanten in der Regel in Festpreisverträgen. Dieser umfasst neben dem tatsächlichen Börsenprodukt auch Positionen wie Kosten für die Rechnungserstellung, Marketing, Risikoprämien, Sicherheiten und natürlich eine Marge. Ein Dienstleistungsentgelt sehen Sie häufig in Spot-, Tranchen- oder Portfolioverträgen. Dort ergeben sich die reinen Kosten für die Energiebeschaffung an der Börse erst zu einem späteren Zeitpunkt. Deshalb sind bei diesen Verträgen die eben genannten Positionen in Form eines Dienstleistungsentgeltes enthalten.
Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater stellt Ihnen bei Bedarf gern die verschiedenen Beschaffungsoptionen über uns vor. Sprechen Sie uns an und weitere Details zur Energiebeschaffung über uns finden Sie zusätzlich hier.