Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Messen, Schätzen und Melden
- Verlängerung der erweiterten Schätzmöglichkeiten bei Drittstromabgrenzungen bis zum 31. Dezember 2021 bzw. Entfristung der Regelung
- Ermöglichung der Nachkorrektur bei der Meldung von Stromlieferanten nach § 74 EEG und für Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen nach § 74a EEG
- Keine Sanktion, wenn in der Vergangenheit an den falschen Netzbetreiber gemeldet wurde
Eigenversorgung und Speicher
- Aufhebung der Personenidentität beim Selbstverbrauch des Stroms aus EE- Anlagen
- Entfallen der Belastung erneuerbarer Energien mit 40% EEG-Umlage bei Selbstverbrauch des Stroms
- Aufhebung der Doppelbelastung von Stromspeichern
Besondere Ausgleichsregel
- Einbeziehung der vollelektrischen Busse, die im öffentlichen Nahpersonenverkehr (ÖPNV) eingesetzt werden, in den Berechtigten-Kreis für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)