Der Bericht beruht im Wesentlichen auf bereits erschienenen Studien von Aurora Energy Research, McKinsey und weiteren Institutionen sowie auf Informationen der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Gutachter des Berichts handeln im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und beschreiben den Status Quo der Energiewende. Festzuhalten ist damit zunächst, dass es sich um eine Metastudie handelt, die keine neuen Daten oder Modellierungen enthält. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einer Pressekonferenz am Montag, 15. September, aber bereits gewisse Ableitungen und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Ziel des Monitorings: Kosten der Energiewende senken, Ziel der Klimaneutralität erhalten
Die Kosteneffizienz der Energiewende werde bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Dies beträfe zum Beispiel die Abschätzungen zum erwarteten Strombedarf. Das Gutachten geht von einem deutlich geringeren Anstieg des Strombedarfs aus als bislang angenommen. Aktuell ist ein Ausbau auf 750 Terrawattstunden (TWh) im Jahr 2030 vorgesehen, womit 80 Prozent des Strombedarfs durch Erneuerbare gedeckt würden. Der Bericht geht von Zahlen zwischen 600 bis 700 TWh für das Jahr 2030 aus. Begründet wird diese Korrektur mit einer langsameren Elektrifizierung in Verkehr und Wärme und einer schwächer werdenden Industrie. Letzteres erschwere das Umstellen auf direktelektrische Verfahren und auf Wasserstoff.
Mehr Flexibilität
Die überragende zukünftige Rolle von Flexibilität wird betont, wobei auch der jüngste Bericht der Bundesnetzagentur zur Versorgungssicherheit betrachtet wird. Diesen gibt es im Netz.
Versorgungssicherheit
Die Versorgungssicherheit könne über einen technologieoffenen Kapazitätsmechanismus sichergestellt werden. Dieser würde Investitionsanreize für steuerbare Kraftwerkskapazitäten setzen. Dabei könnten auch Wasserstoffspeicher eine zentrale Rolle für die saisonale Flexibilität spielen. Das Bundeswirtschaftsministerium kommentierte, dass 2027 ein technologieoffener Kapazitätsmechanismus kommen und erste Ausschreibungen schon zum Ende des Jahres 2025 starten könnten. Perspektivisch müssten neue Kraftwerke H2-ready sein. Der Start würde aber mit einem Schnellboot mit 5 bis 10 GW reiner Gaskraftwerke erfolgen.
10-Punkte-Plan des Bundeswirtschaftsministeriums
Zehn wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen aus dem Monitoring wurden am Montag von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche in einem Zehn-Punkte-Plan vorgestellt:
- Ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus
- Erneuerbare Energie markt- und systemdienlich fördern
- Netze, erneuerbare Energie und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen
- Technologieoffenen Kapazitätsmarkt schnell implementieren
- Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen
- Einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen
- Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken
- Forschung zukunftsgerichtet vorantreiben, Innovationen fördern
- Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen
- Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCS/CCU) als Klimaschutztechnologie etablieren
Den 10-Punkte-Plan finden Sie hier.
Unser vorläufiges Fazit
Wir stimmen zu, dass die Energiewende flexibler, kosteneffizienter und internationaler werden muss, damit sie für alle bezahlbar bleibt und die Unternehmen wieder an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen.
Als sehr kritisch würden wir es allerdings bewerten, wenn die verpassten Ziele beim Ausbau von Wärmepumpen, E-Mobility und vor allem bei der Elektrifizierung der Industrie nur zum Anlass genommen würden, die Ausbau Ziele zurück zu drehen, anstatt Vorschläge zu erarbeiten, wie die entsprechenden Gelingensvoraussetzungen geschaffen werden können. Denn letztlich geht es darum, ob die Deindustrialisierung weiter voranschreitet oder sich wieder aufschwingt.
Den Punkt Versorgungssicherheit betrachten wir selbstverständlich als essentiell und sehen, dass wir neue Gaskraftwerke brauchen. Dabei sollte die Politik aber mehr auf Markt, als auf staatliche Steuerung setzen. Staatliche Ausschreibungen müssen letztlich über Umlagen finanziert werden, die den Strompreis weiter nach oben, anstatt nach unten treiben. Wir erachten es deshalb für sinnvoller, Stromversorger dazu zu verpflichten, ihre Lieferungen abzusichern und nachzuweisen, dass sie die zugesagten Strommengen auch liefern können.
Die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für PV-Neuanlagen könnte letztlich die Abschaffung jeder Förderung bedeuten, da die Transaktionskosten für Marktprämien zumindest für Kleinanlagen zu hoch wären.
Den Monitoringbericht finden Sie unter diesem Link.

