Fristen zu versäumen kann viel Geld kosten und sich nicht an Meldepflichten zu halten kann Strafen für Ihr Unternehmen nach sich ziehen. Unser VEA-Abteilungsleiter Veranstaltungen Torben Harms rät deshalb: „Ob zum Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) oder zu Neuerungen in Sachen Strom-/Energiesteuern – individuelle Fragen stoßen immer wieder bei Ihren Unternehmen zu diesen Themen auf. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oft ist es die Inbetriebnahme von neuen Anlagen wie Photovoltaikanlagen, Wallboxen oder Wärmepumpen, aber auch Gesetzesänderungen haben besonders in der jüngeren Vergangenheit für neue Aufgaben und Fristen für Sie gesorgt. Hier bringt unsere TO DO Liste Energie 2026 mit RGC Licht ins Dunkel. Nutzen Sie die Chance und melden sich für einen der ausstehenden vier Termine an.“
Überblick über TO DO Listen-Schulungen im kommenden Jahr
- Mittwoch, 14. Januar 2026, Online (ZOOM)
- Donnerstag, 15. Januar 2026, Online (ZOOM)
- Mittwoch, 21. Januar 2026, Nürnberg
- Dienstag, 27. Januar 2026, Online (ZOOM)
Folgende Themen greifen das Team von der Rechtsanwaltskanzlei Ritter Gent Collegen und unser Experte für Steuern sowie Regulatorisches, Alexander Strangfeld, auf. Hinter den verschiedenen Bereichen sehen Sie jeweils einzelne Fragen, zu denen wir während der Termine unter anderem Antworten geben:
- Überblick zu allen relevanten energierechtlichen/regulatorischen Pflichten, Fristen und Entlastungen für 2026 – erstellen Sie Ihre eigene To-Do-Liste
- Privilegierungen und Pflichten/Fristen aus dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG/BesAR), Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Ökologische Gegenleistungen: Was müssen Sie und Ihr Unternehmen für welche Privilegierung bis wann erbringen?
- Neuentwicklung bei den Netzentgelten
- Novellierung des Strom-/Energiesteuerrechts ab 2026: Begünstigungen, Entlastungsmöglichkeiten und Vordrucke – was verändert sich? Verpflichtende Meldungen auf der Plattform Abwärme und Veröffentlichung von Maßnahmenlisten
- Netzthemen: Konzessionsabgabe, individuelle Netzentgelte und StromNEV-Umlagebegrenzung
- Pflichten und Antragstellung im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), Strompreiskompensation und Emissionshandel
- Allgemeine Pflichten aus EMIR/REMIT/EnWG, MessEG, GEIG und E-Mobilität
Wir unterstützen Sie gern bei Anträgen und behalten für Sie Meldepflichten sowie Fristen im Blick. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.





