Das Strom- und Energiesteuerrecht regelt das Besteuern von Strom und fossilen Energieerzeugnissen wie Erdgas, Heizöl und anderen Kraftstoffen. Abhängig von Erzeugung und Verwendung der Energieträger befreit der Gesetzgeber von Steuern und gewährt Ermäßigungen sowie Entlastungen. Wichtig für Sie zu wissen: Einzelne Bereiche der relevanten Gesetze und Verordnungen hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2026 grundlegend geändert.
VEA-Abteilungsleiter Steuern und Regulatorisches Maximilian Nehrkorn sagt zum Strom- und Energiesteuerrecht: „Kleine Anlagen, die unterhalb bestimmter Leistungsgrenzen liegen, dürfen den selbst erzeugten Strom automatisch steuerfrei nutzen – ohne dafür eine Genehmigung beantragen zu müssen.“
Anlagenverklammerung bei Eigenerzeugungsanlagen
Die Neuregelung gibt vor, dass Sie Ihre Anlagen nach ihrem Standort und Energieträger gruppieren müssen. Das kann dazu führen, dass für den steuerfreien Einsatz des erzeugten Stroms neue Genehmigungen beantragt werden müssen. Immer dann, wenn Sie folgende Anlagengrößen in Summe überschreiten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen:
- Erneuerbare-Energien-Anlagen > 1 MWel
- Erneuerbare-Energien-Anlagen > 2 MWel
- KWK-Anlagen > 1 MWel
- KWK-Anlagen > 2 MWel
Besteht Ihrerseits Bedarf, neue/zusätzliche Genehmigungen zu beantragen, so können Sie dies rückwirkend zum 1. Januar bis 30. Juni erledigen.
Meldepflichten zum Nutzen von Erzeugungsmengen werden einfacher
Wenn Sie mit Ihrer Anlage auch Dritte mit Strom beliefern, gelten Sie als „eingeschränkter Versorger“. Während Sie bisher sowohl die Versorgerrolle gemeldet als auch regelmäßige Mengenberichte eingereicht haben, entfällt die Rollenmeldung künftig vollständig und Mengenangaben sind nur noch auf ausdrückliche Anforderung des Hauptzollamts (HZA) erforderlich.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Aufwand rund um Strom- und Energiesteuerentlastungen sowie das Beantragen von Erlaubnissen für Eigenerzeugungsanlagen – von der Datenerfassung bis zur fertigen Antragstellung. Sie erhalten alle Unterlagen unterschriftsreif, sodass Sie diese nur noch unterzeichnen und ans Hauptzollamt (HZA) weiterleiten oder im Zoll-Portal hochladen müssen. Unsere durch die Zoll-Akademie zertifizierten Mitarbeitenden sorgen dafür, dass Sie alle Anforderungen korrekt und vollständig erfüllen. So schonen Sie Ihre internen Ressourcen und können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Sie möchten mehr über unsere Lösung rund um das Thema Strom- und Energiesteuerrecht erfahren? Dann wenden Sie sich an Ihre individuelle Ansprechperson aus unserer VEA-Beratung.




