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Strompreisrekorde „erschlagen den Mittelstand“

Zahlreiche neue Umlagen im Zuge der Energiewende, die Wirtschaftsleistung zog an und ein gleichzeitig steigender Gaspreis waren unter anderem in 2021 Gründe für einen steigenden Strompreis. Seit dem Beginn des Ukrainekriegs in diesem Jahr haben die Strompreise im Vergleich zu dem bereits sehr hohen Niveau von Anfang 2022 nochmals um rund 50 Prozent zugelegt. Sie springen von Rekordhoch zu Rekordhoch.

VEA-Hauptgeschäftsführer: „Strompreise erschlagen den Mittelstand!“
„Seit dem letzten Jahr hat in Deutschland eine Preisspirale beim Strom Fahrt aufgenommen, die mittlerweile existenzgefährdende Ausmaße annimmt. Was momentan auf den hiesigen Energiemärkten stattfindet, erschlägt den Mittelstand förmlich. Schafft es die Politik jetzt nicht, die Märkte zu stabilisieren, sehen wir den Wirtschaftsstandort Deutschland in Gefahr. Wir appellieren an die Politik, mit Weitsicht zu handeln. Es ist nicht zielführend, die Unternehmen mit Bürokratie zu überschütten, durch die sie sich durchkämpfen müssen, um Beihilfen zu erhalten. Als sinnvoller erachten wir intelligente Lösungen, die bereits auf dem Weg zur Abrechnung ermöglichen, dass die Stromaufwendungen für das produzierende Gewerbe günstiger abgerechnet werden können“, so VEA-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Stuke.

Bereits seit Januar 2002 veröffentlicht der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) jährlich Preisindikationen. Die via Ausschreibung ermittelten Daten bilden authentische Abnahmefälle von Energie-Großabnehmern aus der mittelständischen Industrie ab. Grundlage für die genannten Preise bilden aktuell Vollstromversorgungsverträge mit Vertragsbeginn 1. Juli 2022 und einer Laufzeit von zwölf Monaten, die im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen wurden. In der Tabelle auf Seite 3 dieser Pressemitteilung sehen Sie Preise, die alle Kosten für die jeweilige Netznutzung und die Strombeschaffung berücksichtigen.

Zu den Kosten gehören:

  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage (KWKG)
  • Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19-StromNEV)
  • Offshore-Netzumlage (§ 17 f Absatz 7 EnWG für 2022)
  • Abschaltbare-Lasten-Umlage (§ 18 AbLaV für 2022)
  • Konzessionsabgabe (KA)
  • Marge für den Lieferanten

Zumindest die EEG-Umlage entfiel zum Juli dieses Jahres. Der Wegfall hat die Unternehmen um rund 3,7 Cent pro Kilowattstunde entlastet. Die Strom- und Umsatzsteuer sind vom Kunden zusätzlich zu entrichten. Nur aufgrund der Vielzahl der vom VEA beratenen Unternehmen und der damit verbundenen sehr großen Marktkenntnis ist es möglich, realistische Preisangaben zu publizieren.

Der dargestellte Preisvergleich umfasst insgesamt 50 große Netzgebiete in Deutschland. Damit wird ein erheblicher Teil des deutschen Stromnetzes abgedeckt. Die Reihenfolge im Vergleich basiert auf dem arithmetischen Mittel ohne Gewichtung der vom VEA definierten 15 Abnahmefälle. Im Durchschnitt sind die Preise seit Januar 2021 um 61,7 Prozent gestiegen. Maßgebliche Ursache dafür ist die Preisentwicklung im Großhandel. Die Netzentgelte und die Umlagen sind dagegen rückläufig beziehungsweise kaum verändert.

Preissteigerungen beim Strom um bis zu 67,1 Prozent
Die größten prozentualen Preissteigerungen gibt es bei der e-netz Südhessen mit Sitz in Darmstadt (67,1 %). Die geringsten Preiserhöhungen sind bei der Energieversorgung Halle Netz (55,4 %) zu beobachten. Die Differenz zwischen dem nach der Tabelle preisgünstigsten EVU (Stadtwerke Kiel Netz mit 26,34 Ct/kWh) und dem teuersten EVU im Netzgebiet (Wemag Netz mit 30,87 Ct/kWh) beträgt 4,53 Ct/kWh beziehungsweise 17,2 Prozent.

Neben den gestiegenen Preisen ebenfalls „heikel“ für den Mittelstand: Aufgrund der aktuellen Situation im Großhandel und der damit verbundenen Unsicherheit haben viele Lieferanten das Neukundengeschäft stark eingeschränkt und einige sogar komplett eingestellt. Dies führt dazu, dass Unternehmen nur sehr schwer Lieferangebote erhalten. Dies gilt auch, wenn die Kunden die mit einem Neuabschluss verbundenen massiven Preiserhöhungen akzeptieren. Zudem müssen sich die Unternehmen auf deutlich schlechtere Vertragsbedingungen einstellen. Dazu gehören beispielsweise das Zahlen per Vorkasse bei schlechter Bonität des Kunden und sehr geringe Mengentoleranzen.

VEA-Fazit: „Beschäftigung ist der Schlüssel zum Erhalt unseres Wohlstandes“
Fazit vom VEA-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Stuke: „Steigen die Strompreise weiter in diesem Tempo, werden zwangsläufig Teile des produzierenden Gewerbes zum Stillstand kommen. Anknüpfende mögliche Kaskadeneffekte werden sich durch unsere Volkswirtschaft ziehen und Teile der Lieferketten zum Erliegen kommen. Vor diesen Szenarien gilt es unseren Mittelstand zu schützen und Beschäftigung in diesem Land zu erhalten. Dafür möchten wir der Politik die Augen öffnen und zum Handeln motivieren. Denn Beschäftigung ist der Schlüssel zum Vermeiden sozialer Unruhen und dem Erhalt unseres Wohlstandes.“