Hannover, 07.07.2023.
Am 05.07. hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf für 2024 beschlossen. Völlig überraschend wurde der Posten des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer für die Industrie gestrichen. Vom Spitzenausgleich profitieren Unternehmen aus energieintensiven Branchen. Berechtigte Unternehmen erhalten dabei bis zu 90 Prozent der Energie- und Stromsteuer erstattet. Beinahe 9.000 Unternehmen sind von dieser Streichung betroffen und müssen ab 2024 etwa 1,5 Mrd. Euro Zusatzbelastungen tragen. Hierzu erklärt
Christian Otto, Geschäftsführer des VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.:
„Der energieintensive Mittelstand ist gewillt, den Weg in die Klimaneutralität zu beschreiten, dafür benötigen die Unternehmen allerdings verlässliche Rahmenbedingungen. Noch am Montag haben wir mit weiteren Wirtschaftsvertreten im BMWK um die Erweiterung des Brückenstrompreises auf mittelständische Unternehmen, die kurzfristig ihre Wärmeprozesse dekarbonisieren wollen, gerungen. Und am Dienstag trifft uns und die mittelständischen Unternehmen die Streichung des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer völlig unerwartet. Das ist ein Schock und herber Rückschlag für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Eine verlässliche Wirtschaftspolitik sieht anders aus. Für viele Unternehmen ist dies der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt; die Politik verspielt das Vertrauen. Ich habe dazu in den letzten Tagen mit vielen Unternehmerinnen und Unternehmern gesprochen. Der allgemeine Tenor ist, in Deutschland keine Investitionen mehr zu tätigen. Denn dafür braucht es ein Mindestmaß an Investitionssicherheit. Investitionen, die gerade jetzt auf dem Weg zur Dekarbonisierung so dringend nötig sind. Mit der Streichung des Stromsteuerspitzenausgleichs wird nun ausgerechnet der Energieträger, der die Dekarbonisierung durch Elektrifizierung im großen Maße erst ermöglicht, zusätzlich verteuert. Dafür fehlt mir jegliches Verständnis und es wird dazu führen, dass Deutschland seine Klimaziele nicht erreichen wird.“