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Maßnahmenpaket der Bundesregierung wird zum Hürdenlauf für Unternehmen der mittelständischen Industrie

Knapp ein Monat nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine – hatte die EU-Kommission ihren Temporary Crisis Framework (TCF) beschlossen, der den Mitgliedsstaaten ermöglicht, vom Krieg betroffene Unternehmen zu unterstützen. In dieser Woche hat die Bundesregierung zwei erste Maßnahmen aus diesem Krisenrahmen auf den Weg gebracht, ein Bürgschafts- und ein KfW-Kreditprogramm. Beide Maßnahmen und auch die weiteren bisher lediglich angekündigten Elemente des fünfteiligen Maßnahmenpaketes setzen allerdings Bedingungen, die über den europäischen Maßstab hinausgehen. „Aus Sicht der betroffenen Betriebe ist das schlicht nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet eines der reichsten Länder der EU zusätzliche Hürden für die Inanspruchnahme der dringend benötigten Unterstützung aufstellt. Das ist das Gegenteil von gleichen Bedingungen in einem gemeinsamen Markt“, kritisiert Christian Vietmeyer, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung WSM.

Konkret knüpft die Bundesregierung die Unterstützung an die Voraussetzung, dass die Unternehmen mindestens 3 Prozent Energiekosten an ihrem Umsatz nachweisen können. „Bei den in unserer Branche durchschnittlichen Gewinnmargen – die in „normalen“ Jahren möglich sind – führt die zu beobachtende Energiepreisvervielfachung aber auch in Betrieben mit weit niedrigerem Energiekostenanteil in die Verlustzone“, so Vietmeyer. „Völlig unverständlich ist zudem, dass die Bundesregierung für die bisher lediglich angekündigte Abfederung des Energiepreisanstiegs in Form von Zuschüssen eine Listung als beihilfeberechtigte Branche im Sinne der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien vorschreiben möchte. Diese Branchenliste setzt eine hohe Stromkostenintensität voraus, was wir derzeit vor allem beobachten, ist dagegen eine Explosion der Gaspreise. Diese Branchenliste wird der Lage der Unternehmen, die fossile Energieträger in der Produktion einsetzen, in keiner Weise gerecht!“

Die Verbände des Bündnisses faire Energiewende fordern eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben des europäischen Beihilferahmens. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU vermieden werden. Dazu zählt auch, auf eine Einschränkung des Anwendungszeitraumes zu verzichten – während die EU einen förderfähigen Zeitraum bis Ende des Jahres ermöglicht, setzt Deutschland ein Enddatum September 2022.

Zum Bündnis Faire Energiewende zählen:

Die Verbände im Bündnis Faire Energiewende vertreten branchenübergreifend etwa 10.000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und zuletzt etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Weitere Infos gibt es im Netz.