• Recht & Regulierung

Vorerst fließt Gas aus Russland und die EU-Kommission fordert Gas zu sparen

Russland liefert durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 wieder Gas nach Europa. So vermeldete es die ARD-tagesschau jetzt. Aktuelle Lieferdaten ergaben, dass die Auslastung bei einer rund 40-prozentigen Auslastung liegt. Vorerst fließen folglich rund 67 Millionen Kubikmeter pro Tag über die Nord Stream 1 nach Deutschland. Bisherige Nominierungen der Nord Stream AG lassen auf rund 65 Millionen Kubikmeter am Tag schließen.

Unabhängig davon möchte die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten unter Druck setzen, auch weil nicht absehbar ist, wie lange das Gas fließt. Senken die Mitgliedsstaaten ihren Gasverbrauch nicht freiwillig bis zum Frühjahr um 15 Prozent, verordnet die EU Einsparungen. Für den Vorschlag reicht eine Dreiviertel-Mehrheit im Rat, womit das Blockieren durch einzelne Länder ausgeschlossen ist. Den Notfallplan zur Reduzierung des Gasbedarfs gibt es im Netz. In der unter dem Motto „Gas sparen für einen sicheren Winter“ stehenden Mitteilung erwartet die EU-Kommission, dass die Mitgliedsstaaten ihre Nachfrage bis Ende März durch gezielte Maßnahmen um 15 Prozent senken. Kommen die Staaten der Aufforderung nicht freiwillig nach, so kann die Kommission nach Anhörung des Rates eine Unions-Warnung aussprechen und ein verbindliches Reduktionsziel vorschreiben. Dazu hat sie gestern einen Verordnungsvorschlag gemacht.

Mögliche Verordnung nimmt Ende Juli nächste Hürde
Ebenfalls in der Mitteilung enthalten ist eine Liste an möglichen Maßnahmen, die beim Reduzieren der Gasnachfrage helfen soll. Dazu zählen Maßnahmen zum Brennstoffwechsel ebenso wie die Entwicklung von Auktionsverfahren in der Industrie oder Informationskampagnen zum Gas- und Energiesparen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das heute von der EU-Kommission vorgestellte Paket wird Thema der Gespräche beim Treffen der Energieministerinnen und -minister am 26. Juli 2022 in Brüssel sein. Den dazugehörigen Verordnungsvorschlag finden Sie bereits im Internet.

Zudem vermeldet die Kommission eine Änderung des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen vom März. Ziel ist das Einführen erneuerbarer Energien sowie die Dekarbonisierung der Industrie mit entsprechenden Hilfsmaßnahmen zu beschleunigen. Unter anderem könnten die EU-Staaten Investitionsprogramme für Erneuerbare, Wasserstoff, Biogas, Speicher und erneuerbare Wärme sowie Wärmepumpen mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren einrichten. Die Beihilfen dürfen bis Ende Juni 2023 gewährt werden, nachdem der bisherige Krisenrahmen bis zum Jahresende gilt. Zu einem späteren Zeitpunkt prüft die Kommission das Verlängern.