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VEA-Stellungnahme – Verstetigung der Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant die Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes und hat einen entsprechenden Entwurf in die Verbändeanhörung gegeben.

Der VEA begrüßt die geplante Verstetigung der Stromsteuerentlastung für das "Produzierende Gewerbe" auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh als Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Viele unserer Mitgliedsunternehmen gehören dem produzierenden Gewerbe an und profitieren damit von der Entlastung. Wir merken aber auch an, dass viele unserer Unternehmen eine Dekarbonisierung der Prozesswärme über die direkte Elektrifizierung anstreben, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören. Die Elektrifizierung ist mit hohen Kosten – nicht zuletzt durch den hohen Strompreis – verbunden. Wir empfehlen deshalb, die Stromsteuerentlastung allen gewerblichen Abnehmern zu gewähren.

Außerdem setzen wir uns zu mehreren Punkten für einen weitergehenden Bürokratieabbau ein.