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VEA-Meldemanagement: Der VEA unterstützt das Hermann-Josef-Krankenhaus bei der Jahresmeldung Eigenerzeugung

Die gekoppelte Energieerzeugung ist für ganzjährig energieintensive Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, Energiekosten zu senken. Damit einher gehen aber umfangreiche und teilweise komplizierte Meldepflichten. Das Hermann-Josef-Krankenhaus setzt dabei auf die Expertise des VEA.

Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kann auf eine einfache Formel gebracht werden: Einmal Energie aufwenden, zweimal profitieren. Denn KWK-Anlagen produzieren aus Brennstoffen wie Kohle, Erdgas oder auch Biomasse sowohl mechanische Energie, die in der Regel in Strom umgewandelt wird, als auch nutzbare Wärme. Für Unternehmen mit einem ganzjährig hohen Strom- und Wärmebedarf wie Krankenhäuser ist dies eine attraktive Möglichkeit, Energie effizient zu erzeugen und Energiekosten zu senken. So auch für das Hermann-JosefKrankenhaus im nordrhein-westfälischen Erkelenz, das bei der gekoppelten Strom-Wärme-Erzeugung auf das kleinere, kompaktere Blockheizkraftwerk (BHKW) setzt.

Weniger Energiekosten durch Eigenerzeugung

Etwa 2,5 Mio. kWh/a (Strom und Wärme) erzeugt das 140 kW-BHKW, bei einem jährlichen Gesamtenergiebedarf von 7,5 Mio. kWh des Krankenhauses. Energie, die in Erkelenz vor allem für Lüftungstechnik und medizinische Geräte wie Ultraschall, CT oder MRT genutzt wird. „Unser ganzjähriger Gasverbrauch kommt hauptsächlich durch Beheizung und Warmwasser zustande“, erklärt Tomasz Königs, Technischer Leiter im Hermann-Josef-Krankenhaus. Zwar sind Energiekosten mit etwa drei Prozent Anteil an den Gesamtkosten in Krankenhäusern nicht einer der größten, angesichts kontinuierlich steigender Strom- und Gaspreise aber ein zunehmender Kostenfaktor. „Zwar erhöht der Betrieb des BHKW unseren Gasverbrauch. Das lohnt sich jedoch, da Gas sechsmal günstiger ist als Strom“, erklärt Königs. Gleichzeitig sind Energieeinsparungen nur zu einem gewissen Grad möglich, denn die Sicherheit und der Komfort für Patienten und Personal hat stets Vorrang.

VEA unterstützt mit regulatorischem Know-How

Da es sich beim BHKW des Hermann-Josef-Krankenhauses um eine Bestandsanlage handelt, d.h. Inbetriebnahme vor dem 1. August 2014, kann von einer vollen EEG-Umlagebefreiung auf den selbst erzeugten und zugleich auch selbst verbrauchten Strom profitiert werden – immerhin rund 6,756 Ct pro kWh im Jahr 2020. Dafür muss aber eine Meldung an den zuständigen Netzbetreiber – bei 100-prozentiger Eigenversorgung ist dies der Verteilnetzbetreiber (VNB) – sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Werden mit dem erzeugten Strom auch sogenannte Dritte versorgt, wird dagegen unabhängig vom Anlagenalter die volle EEG-Umlage auf diesen weitergeleiteten Strom fällig. In diesem Fall erfolgt eine Meldung an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Im Falle einer Nicht-Meldung drohen Sanktionen wie die schrittweise Erhöhung oder der Wegfall der Befreiung.

Hermann-Josef-Krankenhaus
Gründung: 1871
Mitarbeiterzahl: ca. 1.200
Standort: Erkelenz
Stromverbrauch: 2,8 GWh

„Beim Thema Energiesteuern immer auf dem neuesten Stand zu sein, ist für den Einzelnen nicht stemmbar. Als Technischer Leiter ist meine Hauptaufgabe die Wartung und Instandhaltung der Gebäude und technischen Anlagen. Die Zeit fehlt, um ausreichendes Wissen zu Energierecht anzueignen, deshalb holen wir uns die Expertise beim VEA“, sagt Königs.

So weiß er auch, dass die Belieferung Dritter richtig Geld kosten kann: „Dann droht der Verlust der vollständigen Umlagebefreiung auf den BHKW erzeugten Strom – bei 1.000.000 kWh/a sind das etwa 68.000 Euro im Jahr – und das rückwirkend bis 2014. Das wäre ein gigantisch hoher wirtschaftlicher Schaden für ein Krankenhaus. Davor sollte sich jeder Unternehmer schützen.“

Der VEA übernimmt für Sie die Aufbereitung und Übermittlung aller relevanten Meldepflichten – rechtssicher und fristgerecht. Verpassen Sie keine Fristen und sichern Sie sich Ihre Privilegien.