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Steuerentlastung für energieintensive Industrie wird gestrichen

Die Ausgaben des Bundes sollen im kommenden Jahr rund 30 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Auf der Streichliste des Finanzministeriums steht auch der milliardenschwere Spitzenausgleich für produzierende Unternehmen, wie aus dem der Redaktion vorliegenden Haushaltsentwurf hervorgeht. Den will die Bundesregierung am 5. Juli verabschieden. Über das seit 2013 existierende Instrument können sich Betriebe bis zu 90 Prozent der Aufwendungen für Strom- und Energiesteuern zurückholen. Vom Spitzenausgleich profitieren laut Bundesregierung bis zu 9.000 Unternehmen. Die Entlastung betrug zuletzt 1,7 Mrd. Euro. Im Jahr 2021 hatte das Finanzministerium angekündigt, das Instrument überarbeiten zu wollen. Die Ampel-Koalition hat den Spitzenausgleich 2022 aber noch für ein weiteres Jahr verlängert.

Kritik an der Streichung kommt aus der Wirtschaft. Dies treffe die Unternehmen zur Unzeit, erklärte Christoph René Holler, Sprecher des Bündnisses "Faire Energiewende", das nach eigenen Angaben 10.000 mittelständische Unternehmen vertritt. Die Energiepreise seien weiter hoch, die Preisbremsen würden Ende 2023 auslaufen. Die Deindustrialisierung sei in vollem Gange, so Holler. Erhalten bleibt laut Haushaltsentwurf die Stromsteuerbegünstigung für das produzierende Gewerbe im Umfang von 950 Mio. Euro sowie die Stromsteuerbegünstigung für Prozesse und Verfahren im Umfang 668 Mio. Euro für 2024.

Wirtschaftsressort muss sparen
Insgesamt soll der Haushalt laut Entwurf der Bundesregierung im Vergleich zu 2023 im kommenden Jahr um 30 Mrd. auf 445 Mrd. Euro sinken. Die Neuverschuldung sinkt von 45 Mrd. Euro auf 16,6 Mrd. Euro. Nach der Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges, unter anderem der Energiekrise, gehe es nun darum, "die expansive Fiskalpolitik wieder zurückzufahren", schreibt das Bundesfinanzministerium.

So sinkt etwa der krisenbedingt 2023 erhöhte Etat des Bundeswirtschaftsministeriums von 14 auf knapp 11 Mrd. Euro. Für den Betrieb der schwimmenden LNG-Terminals sind demnach 890 Mio. Euro eingeplant. 140 Mio. Euro sind für die Sicherung der Rohölversorgung in Schwedt vorgesehen. Das Wirtschaftsministerium sprach von harten und intensiven Verhandlungen. Es sei gelungen die Finanzierung von wichtigen Zukunftsaufgaben zu sichern.

Die wesentlichen Aufgaben zur Bewältigung der Energiekrise sind nicht Teil des Haushaltes, sondern Teil des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Hier sind nach über 80 Mrd. Euro im Jahr 2023 wegen der gesunkenen Energiepreise deutlich geringere Aufwendungen eingeplant: 5,5 Mrd. Euro für die Strompreisbremse und knapp 2 Mrd. Euro für die Gaspreisbremse. Für die Beteilung des Bundes am Gasimporteur Uniper sind 1,1 Mrd. Euro vorgesehen.

Entscheidungen zum Klimafonds folgen
Wesentliches Instrument für Energiewende und Klimaschutz bleibt der Energie- und Transformationsfonds (KTF), der sich aus den Einnahmen aus dem Emissionshandel speist. Über den KFT werden etwa Programme zur Gebäudesanierung oder zur Dekarbonisierung der Industrie finanziert. Auch die geplanten Beihilfen zum Einbau neuer Heizungen gemäß Gebäudeenergiegesetz sollen über den Fonds laufen. Laut Finanzministerium werden künftig auch sämtliche Maßnahmen zum Aufbau der Wasserstoffwirtschaft sowie zum Aufbau der Halbleiterindustrie aus dem Topf finanziert. Über die Aufteilung des KTF entscheidet die Bundesregierung in den kommenden Wochen - vor Beginn der parlamentarischen Beratungen im September.

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Quelle: energate