Seit dem 1. Januar 2021 wirken in Deutschland über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) nationale CO2-Preise für fossile Brennstoffe, die noch nicht dem Europäischen Emissionshandel (ETS) unterliegen. Das betrifft zum Beispiel Gas und andere Brennstoffe, die der energieintensive Mittelstand zur Erzeugung von industrieller Prozesswärme verwendet. Zugleich arbeitet die EU an einem entsprechenden europäischen System: Dem ETS2, welches ab 2026 für europäische CO2-Preise im Gebäude- und Verkehrssektor sorgen soll. Ob die sogenannten „small industries“, also mittelständische Unternehmen mit ihren Brennstoffmengen für Prozesswärme umfasst werden sollen, ist noch sehr umstritten. Ebenso ist noch nicht geklärt, wie der deutsche CO2-Handel in ein europäisches System überführt werden könnte. Das Forschungs-Konsortium ARIADNE hat dazu nun vier „No-Regret-Maßnahmen“ vorgelegt, die Sie hier finden.
Ariadne beschäftigt sich auch mit der Möglichkeit, dass ein ETS 2 sich auf europäischer Ebene nicht durchsetzt. Ariadne schlägt für diesen Fall vor, das nationale System weiter zu entwickeln. Maßgeblich wären dann Vorgaben aus der europäischen Lastenverteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR). |