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Nationaler und Europäischer Emissionshandel: Wie lassen sich die beiden Systeme zusammenführen?

Seit dem 1. Januar 2021 wirken in Deutschland über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) nationale CO2-Preise für fossile Brennstoffe, die noch nicht dem Europäischen Emissionshandel (ETS) unterliegen.  Das betrifft zum Beispiel Gas und andere Brennstoffe, die der energieintensive Mittelstand zur Erzeugung von industrieller Prozesswärme verwendet.

Zugleich arbeitet die EU an einem entsprechenden europäischen System: Dem ETS2, welches ab 2026 für europäische CO2-Preise im Gebäude- und Verkehrssektor sorgen soll. Ob die sogenannten „small industries“, also mittelständische Unternehmen mit ihren Brennstoffmengen für Prozesswärme umfasst werden sollen, ist noch sehr umstritten.

Ebenso ist noch nicht geklärt, wie der deutsche CO2-Handel in ein europäisches System überführt werden könnte. Das Forschungs-Konsortium ARIADNE hat dazu nun vier „No-Regret-Maßnahmen“ vorgelegt, die Sie hier finden.

  1. Erstens soll der Preiskorridor plus Versteigerung, der im nationalen System eigentlich erst für 2026 vorgesehen ist, auf das Jahr 2023 vorgezogen werden. Zudem sollte der Preiskorridor angehoben und verbreitert werden, um den neuen nationalen Klimazielen Rechnung zu tragen.
  2. Zugleich sollte die Festlegung der jährlichen BEHG Emissionsmengen an die europäischen Ziele angepasst werden. Das aktuell geltende deutsche Minderungsziel für 2030 beträgt 38% ggü. 2005. Die EU-Kommission hat im Fit-for-55 Paket jedoch eine Erhöhung auf 50% vorgeschlagen.
  3. Direkte Pro-Kopf-Rückerstattung: Für den Fall deutlich steigender CO2-Preise sollte die Bundesregierung schon vor 2023 die Voraussetzungen für die Umsetzung eines Klimagelds schaffen.
  4. Nationaler CO2-Mindestpreis: Bis spätestens 2025 sollte ein Mindestpreis vorbereitet und ggf. implementiert werden. Dadurch könnte im Fall anfänglich niedriger Preise im EU ETS-II garantiert werden, dass der CO2-Preis in Deutschland weiterhin kontinuierlich ansteigt.

Ariadne beschäftigt sich auch mit der Möglichkeit, dass ein ETS 2 sich auf europäischer Ebene nicht durchsetzt. Ariadne schlägt für diesen Fall vor, das nationale System weiter zu entwickeln. Maßgeblich wären dann Vorgaben aus der europäischen Lastenverteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR).