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Interessenbekundungsverfahren des BMWK lässt große Teile des Mittelstands außen vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit einem Programm projektbezogene Klimaschutzverträge. Zur energieintensiven Industrie gehörende Unternehmen können bis zum 25. Mai 2022 an einem Interessensbekundungsverfahren teilnehmen. Hierzu reichen Unternehmer ihre Projektdarstellungen ein und geben dem BMWK so einen Einblick in ihre Bedarfe.

VEA-Geschäftsführer Christian Otto sieht Nachbesserungsbedarf beim Interessenbekundungsverfahren
„Der Mittelstand muss vollumfänglich mit einbezogen werden. Es reicht nicht, dass das BMWK nur die energieintensive Industrie beim Interessenbekundungsverfahren berücksichtigt. Die aktuelle Mischung aus steigenden Energiepreisen, anziehender Inflation bei der Rohstoffbeschaffung und dem sich immer enger zuschnürenden Zeitkorridor sowie gesetzgebenden Druck hinsichtlich Investitionen in alternative Energien bedrohen die Existenz von Produktion und Gewerbe. Es gilt erst einmal unsere Wettbewerbsfähigkeit am Weltmarkt zu erhalten“, sagt VEA-Geschäftsführer Christian Otto und fordert ein stärkeres Bewusstsein für die gegenwärtige Situation am Markt.

Ziel und Zweck des Förderns von projektbezogenen Klimaschutzverträgen
Mit den sogenannten Klimaschutzverträgen nach dem Ansatz von Carbon Contracts for Differences (CCfD) fördert der Gesetzgeber Unternehmen, frühzeitig auf innovative klimafreundliche Technologien und Produktionsweisen umzusteigen. Das Programm zielt darauf ab, Risiken zu mindern und Betriebsmehrkosten zu erstatten. Auch das Anschaffen von innovativen sowie emissionsarmen Anlagen wird im Vergleich zur konventionellen Referenz hinsichtlich des CO2-Preises abgesichert. Die Zahlungen aus dem Vertrag bemessen sich anhand des CO2-Vertragspreises, des effektiven CO2-Preises und der tatsächlichen CO2-Einsparung im Vergleich zur konventionellen Referenztechnologie. Das BMWK plant Klimaschutzverträge als Förderinstrument noch in diesem Jahr einzuführen.

Mit dem Interessenbekundungsverfahren führt das BMWK den Dialog mit der Industrie zum Instrument der Klimaschutzverträge fort. Das Interessenbekundungsverfahren stellt dabei kein Teil des geplanten Förderprogramms dar, sondern dient als formalisierte Unternehmensbefragung vor dem endgültigen Ausgestalten des Instruments. Die gesammelten Erkenntnisse sollen dem Plausibilisieren von Annahmen und dem Konkretisieren bestimmter Ausgestaltungselemente für die Klimaschutzverträge dienen.

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