
- Effizienz
Treffpunkt ist am Dienstag, 1. Dezember, und Mittwoch, 2. Dezember, der EUREF-Campus in Berlin.
Die befristete Strompreisentlastung „Industriestrompreises“ (ISP): Der Gesetzgeber zielt mit dem Programm darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller zu stärken, Standortverlagerungen zu verhindern und damit Wertschöpfungs- sowie Beschäftigungsstrukturen in strategisch wichtigen Branchen zu sichern.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt weitere Informationen im Netz zum ISP veröffentlicht. Die wichtigsten neuen Details finden Sie nachfolgend im Überblick:
Anträge für das Abrechnungsjahr 2026 können Sie voraussichtlich ab Dezember 2026 anlegen
Die Antragsfrist endet am 31. März 2027
Mit Ihrem Antrag legen Sie alle erforderlichen Nachweise vor.
Den ab einem beantragten anrechenbaren Stromverbrauch von 10 Gigawattstunden einzureichende Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers können Sie bis zum 31. Mai 2027 nachreichen.
Sofern Sie als Antragsteller für das selbe Abrechnungsjahr antragsberechtigt nach der „Richtlinie für Beihilfen für indirekte CO2-Kosten“ in ihrer jeweils gültigen Fassung sind und die SPK beantragen, besteht eine verlängerte Antragsfrist bis zum 15. Juli 2027.
Der Referenzpreis nach Nr. 5.1 Buchstabe j) der Richtlinie für das Abrechnungsjahr 2026 beträgt 87,44 EUR/MWh bzw. 8,744 ct/kWh. Gem. Nummer 5.1 Buchstabe h) soll der Differenzpreis grundsätzlich 50 Prozent des Referenzpreises betragen. Der Differenzpreis wird jedoch durch den Zielpreis (50 EUR/MWh bzw. 5 ct/kWh) begrenzt und beträgt für das Abrechnungsjahr 2026 somit 37,44 EUR/MWh bzw. 3,744 ct/kWh.
VEA-Abteilungsleiter Steuern und Regulatorisches Maximilian Nehrkorn rät unseren Mitgliedern zeitnah die Betroffenheit vom Industriestrompreis zu ermitteln: „Beim Analysieren unterstützen wir Sie gern. Für alle Stromabnahmestellen, die beitragspflichtig bei uns angemeldet sind, übernehmen wir beispielsweise für Sie die Zwischenschritte auf dem Weg zum Beantragen von Entlastungen. Ihre Branchenzugehörigkeit und entlastungsfähige Strommenge finden wir für Sie heraus. Wir haben alle Fristen für Sie im Blick und wissen, wie Ihre Anträge aufbereitet sein müssen. Auch wenn es um das Abgrenzen zur Strompreiskompensation (SPK) geht. Mit uns machen Sie keine Fehler auf dem Weg zur Beihilfe.“ Weitere Details zum ISP sowie eine beispielhafte Kalkulation finden Sie hier auf unserer VEA-Homepage. Über weitere Details wie betroffene Branchen hatten wir bereits hier informiert.
Am Dienstag, 15. September, findet der 7. Energietag des BAFA als Hybrid-Veranstaltung in Frankfurt am Main beziehungsweise online statt. Beim Termin steht unter anderem der ISP im Fokus. In einem der stattfindenden Workshops beleuchten Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie des BAFA den beihilferechtlichen Hintergrund und die Rahmenbedingungen des neuen Instruments. Folgende Fragen beantworten sie dabei detailliert:
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen für den ISP-Erhalt erfüllen?
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Welche Investitionen in Dekarbonisierungsmaßnahmen sind notwendig und zulässig?
Alle Informationen zur Anmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm gibt es hier auf der BAFA-Seite.
Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen dabei, Ihre ISP-Potentiale zu identifizieren. Sprechen Sie Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater zum Thema gern direkt an.