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Hinweispapier zu Auffälligkeiten der Emissionsberichterstattung 2021

die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat Anfang Juni 2023 das Hinweispapier „Häufige Auffälligkeiten im Rahmen der Prüfung der Emissionsberichte 2021 im nationalen Emissionshandel“ veröffentlicht. Ziel des Hinweispapiers ist es, die Erstellung der Emissionsberichte für das Jahr 2022 zu erleichtern, indem es die häufigsten Unstimmigkeiten in den Emissionsberichten 2021 auflistet und Lösungswege aufzeigt. Die Hinweise betreffen u. a. den Abzug von Emissionen, zur Vermeidung der Doppelerfassung und Doppelbelastung, sowie den Abzug von Biomasse.

Eine tabellarische Übersicht aller Änderungen finden Sie unter diesem Link. Sollten Sie zu den Unternehmen gehören, die eine verpflichtete Berichterstattung zum Emissionshandel ausfertigen müssen, empfiehlt es sich das Hinweispapier anzuschauen. Die Frist zur Erstellung des Emissionsberichts für das Jahr 2022 läuft am 31. Juli dieses Jahres aus.

Sollten Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, so sprechen Sie gern Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater an.