• Recht & Regulierung

Herkunftsnachweise für gasförmige Energieträger, Wärme und Kälte

In den letzten Wochen fand die Konsultation des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zum Entwurf einer Verordnung für Herkunftsnachweisregister für Gase und Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen statt. Der VEA hat sich an der Konsultation beteiligt und diese Stellungnahme (siehe unten) an das BMWK gesandt.

Grundlage für die aktuelle Rechtsverordnung ist das Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen, das bereits im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die aktuelle Rechtsverordnung soll der Förderung der Nutzung von Erneuerbarer Energie für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte dienen und die Vorgaben zur Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen (HkN) konkretisieren.

Als positiv bewerten wir insbesondere, dass Herkunftsnachweise auch für eigenerzeugte und selbstverbrauchte Mengen von Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte ausgestellt und entwertet werden können. Als kritisch bemängeln wir das Doppelvermarkungsverbot. Denn dieses sorgt dafür, dass viele Unternehmen keine Herkunftsnachweise für erzeugten Wasserstoff und/oder Wärme beziehen können, wenn sie diesen mittels Erneuerbarem Strom aus geförderten Anlagen erzeugen.

Wir empfehlen außerdem die Klärung, dass kein Viertelstundenmaßstab für den Nachweis erforderlich ist, dass der zur Gas- oder Wärmeerzeugung verbrauchte Strom aus einer Erneuerbaren Eigenerzeugungsanlage bezogen wird, sondern dass eine Jahresbilanz ausreichend ist.  Zudem sollte klargestellt werden, dass sofern die Jahresbilanz ergibt, dass auch Netzstrom für die Gas- oder Wärmeerzeugung bezogen wurde, nicht für gesamte Gas- oder Wärmemenge keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden, sondern nur „soweit“ die Jahresbilanz abweichend ist.

Grundsätzlich fordern wir, wie bei allen neuen Gesetzesvorhaben, dringend auf konsistente Definitionen und ein möglichst bürokratiearmes Vorgehen, da die hohe Regelungsdichte und die stetig ansteigenden Berichts- und Bürokratiepflichten bereits heute überbordend sind.