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Für das Entscheidungentreffen in der Gasmangellage – BNetzA untersucht mittels Ausschreibung Wertschöpfungsketten

Die Abschaltreihenfolge der industriellen Gasverbraucher detailliert und zielsicher festlegen – dafür startete die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt eine Ausschreibung. Im Netz finden Sie die Ausschreibung im digitalen Vergabeportal des Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI). Unter dem Titel „Vulnerabilitätsstudie Gasmangellage“ untersucht die Studie „Wertschöpfungsketten zur Vorbereitung einer wohlfahrtsoptimierten Gasbezugsmengenreduktion“. Bis Ende Oktober plant die BNetzA, die Studie abzuschließen. Erste Zwischenergebnisse zu kritischen Gütern gibt es laut Leistungsbeschreibung bereits bis September.

Die BNetzA plant mit dem Gutachten Wertschöpfungsketten darzustellen und zu analysieren. Auf diese Weise möchte die öffentliche Institution die zu erwartenden Auswirkungen seiner Entscheidungen vor einer möglichen Gasmangellage identifizieren. Und zwar im Kontext der Gasmengenbezugsreduktion einzelner Unternehmen. Zudem möchte die BNetzA ermitteln, wie sich die Gasmangellage für Unternehmen auf die Versorgung der Bevölkerung hinsichtlich kritischer Güter und Dienstleistungen auswirkt.

BNetzA rüstet sich für die „Notfallstufe“
Für die dafür notwendige Differenzierung wird in der Ausschreibung der Bedeutungsgrad der Güter in zehn Stufen unterteilt – vom Luxusgut bis zum Gut für die Notfallversorgung. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, mögliche Prüffragen formulieren zu können. So bereitet sich die BNetzA auf den Fall vor, dass die Märkte kollabieren, physische Gasengpässe entstehen und die höchste „Notfallstufe“ im Notfallplan Gas ausgerufen wird. Die „Notfallstufe“ hätte zur Folge, dass die Behörde zum „Bundeslastverteiler“ wird. In dieser Rolle verantwortet sie hoheitlich das Zuteilen der Gasmengen beziehungsweise das Abschalten von nicht geschützten Verbrauchern, also hauptsächlich der Industrie.

„In der Priorisierung ist der Mittelstand eine wohlstandssichernde Säule“
„Aktuell herrscht im Mittelstand weiterhin große Verunsicherung hinsichtlich einer möglichen Gasmangellage. Die nun gestartete Ausschreibung der BNetzA ist der richtige Schritt dahingehend, im Falle einer Gasmangellage mögliche Abschaltungen nachvollziehbar zu machen. Für den Fall, dass die BNetzA als Bundeslastverteiler auftritt, muss eine nachvollziehbare Priorisierung stehen. Hierzu appellieren wir an die Behörde, den Mittelstand als wohlstandssichernde Säule und wichtiges Element für den sozialen Frieden in der Gesellschaft zu berücksichtigen“, sagt VEA-Geschäftsführer Christian Otto.

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