Bis zum 17. Mai 2021 können noch Anträge für Elektromobilitätskonzepte gestellt werden. In erster Linie wird die Erstellung von Umweltstudien nach Abschnitt 7 Artikel 49 AGVO gefördert.
Die Erstellung der Studie muss durch ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen durchgeführt werden, welches in einem wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln ist. Die geförderten Studien sollen einen konkreten Umsetzungs- beziehungsweise Beschaffungsplan enthalten. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent. Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Projektträger Jülich und in unserer Fördermitteldatenbank.
Falls Sie die Antragsfrist verpasst haben, ist das lange kein Grund zur Sorge. Da das Förderprogramm noch eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 hat, ist mit weiteren Förderaufrufen zu rechnen, über die wir Sie in unserem Fördermittelupdate informieren werden.
Der sehnlichst erwartete Förderaufruf für gewerbliche Ladesäule lässt weiterhin auf sich warten. Sofern wir Informationen über einen neuen Förderaufruf erhalten, werden wir Sie umgehend informieren.
Werfen Sie doch in der Zwischenzeit einen Blick auf unsere Fördermitteldatenbank oder nehmen unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch – wir freuen uns auf Ihre Nachrichten!