Der Bundestag hat die Strom- und Gaspreisbremse bis zum 31. März 2024 verlängert. Dies hat energate nun vermeldet. Sollten sie nicht bis zum 30. April gelten? Die verkürzte Verlängerung resultiert daraus, dass die EU ein Einverständnis zur Maßnahme nur bis zu diesem Datum signalisiert hat.
Die Energiepreisbremsen gelten seit Anfang 2023 und wurden von den Versorgern rückwirkend umgesetzt. Ziel der Preisbremsen war es, die hohen Energiepreise infolge des Ukrainekrieges abzufedern. Allerdings gibt es mittlerweile zahlreiche Tarife, die sich ohnehin unterhalb der Preisdeckel bewegen. Die Strompreisbremse zieht bei Verbrauchern bis zu einer Grenze von 30.000 kWh Jahresverbrauch bei 40 Cent/kWh einen Deckel ein. Die Gaspreisbremse gilt für Verbräuche bis 1,5 Mio. kWh im Jahr und begrenzt den Preis auf 12 Cent/kWh. Die Preisdeckel gelten jeweils für 80 Prozent der Abnahmemenge.
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