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Energieberatung für Krankenhäuser – das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) setzt Bedingungen für Ausgleichszahlungen voraus

Als Ausgleich für die gestiegenen Kosten für den Energiebezug erhalten Krankenhäuser seit dem 1. Oktober 2022 eine Ausgleichszahlung. Allerdings sind diese individuellen Zahlungen an Bedingungen gebunden: So sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, soweit sie für Ihren Energiebezug eine finanzielle Entlastung erhalten haben, eine Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen.

Audit adé und Gebäudeenergieberater in spé?
Im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) steht explizit „Gebäudeenergieberater“ geschrieben. Bekannt ist lediglich, dass die Handwerkskammern (HWK) eine Fortbildung zum sogenannten Gebäudeenergieberater anbieten. Auf gesetzlicher Ebene gibt es aktuell keine Definition zu diesem Begriff. Sollte sich die Situation ändern, informieren wir Sie umgehend.

VEA-Geschäftsführer Christian Otto sieht einen guten Ansatz, aber Verbesserungspotential am KHG: „Es ist gut und richtig, dass unsere Krankenhäuser auf dem Weg zur Klimaneutralität ihren Teil zum volkswirtschaftlichen Gesamtziel – klimaneutral bis 2045 – beitragen. Allerdings sollten die Einrichtungen nicht mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand belastet werden.“

Erfolgte Beratung und resultierende Maßnahmen sind nachzuweisen
In jedem Fall haben Krankenhäuser bis zum 15. Januar 2024 Zeit, die umgesetzte Energieberatung der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde oder der benannten Krankenkasse zu melden. Damit verbunden ist das Nachweisen von konkreten Maßnahmen, die aus den Empfehlungen des absolvierten Beratungsgesprächs resultieren.

Nach eigenen Aussagen befürchtet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dass die Kosten für die Energieberatung aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nun „exponentiell“ steigen. Außerdem weist die DKG darauf hin, dass alle Nicht-KMU bereits zu Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder alternativ zum Einführen eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS-VO verpflichtet sind. Die Krankenhausgesellschaft sieht im Aufbau der erforderlichen Dienstleistungen durch Gebäudeenergieberater und Energieaudits redundante Strukturen entstehen. Sie empfehlen, dass der Gesetzgeber die bereits jetzt verpflichtenden Vorgaben des Energieaudits anerkennt. In diesem Zusammenhang verweist die DKG auf Energiekosten in Höhe von 5,92 Milliarden Euro, die die hiesigen Krankenhäuser in den Jahren 2021 bis 2023 gestemmt haben. In Deutschlands Krankenhäusern machen die Energiekosten laut der DKG aktuell ein Sechzigstel der Gesamtkosten aus.

Was steckt hinter dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)?
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) dient der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Sie sollen Mittel erhalten, die eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Außerdem soll das Gesetz die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sichern, digitale Ausstattung ermöglichen und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sichern. Dabei sollen sie über einen Rahmen verfügen, der ihnen eigenverantwortliches Handeln sichert und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beiträgt.

Ihre Institution oder Ihr Unternehmen muss ein Energieaudit nachweisen? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr Berater helfen Ihnen gern weiter und geben Ihnen einen Überblick über Fristen und mögliche beihilferechtliche Potentiale.

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