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EnEfG/Abwärmeplattform: Bagatellschwellen für Anlagen und jetzt Abwärme-Plattform veröffentlicht

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat jetzt die Bagatellschwellen für die Abwärmemeldung nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht.

Unternehmen mit Abwärme-Potentialen müssen bis zum 01. Januar 2025 auf der Abwärme-Plattform erste Meldung abgegeben haben. Die BfEE hat das Merkblatt für die Plattform für Abwärme aktualisiert (Version 1.3) und dabei nun Bagatellschwellen nach dem aktuellen Stand der Technik für Anlagen und Standorte in Kapitel 3. aufgenommen. Darüber hat ebenfalls RGC berichtet.

Unter 200 MWh/a sind unwesentliche Abwärmemenge
Von der Meldepflicht ausgenommen sind Informationen über Anlagen, die keine wesentlichen Mengen an Abwärme erzeugen. Als keine wesentliche Abwärmemenge nennt das Merkblatt eine Abwärmemenge von unter 200 MWh pro Jahr. Die Schwelle bezieht sich auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten zwölf Monate.

Als keine wesentliche Abwärmemenge wird zudem Abwärme aus einer Anlage, die weniger als 1.500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung steht oder im Jahresdurchschnitt eine Abwärmetemperatur von unter 25°C aufweist, angesehen. Die Schwelle bezieht sich ebenfalls auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten zwölf Monate. Ein Hinweis zur Ermittlung der Betriebsstunden und ein Beispiel zur Abschätzung der Abwärmemenge sind ebenfalls in Kapitel 3.2 zu finden.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind Informationen über Standorte, in denen die Summe der Abwärmemengen der Abwärmepotentiale nicht wesentlich ist. Als keine wesentliche Abwärmemenge an einem Standort nennt das Merkblatt eine Abwärmemenge von unter 800 MWh pro Jahr, bezogen auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten zwölf Monate.

Neben dem wichtigen Festlegen von Bagatellschwellen hat die BfEE das Merkblatt neben redaktionellen Änderungen und Umstrukturierung um ein neues Kapitel zu Ausnahmeregelungen und Sonderfällen ergänzt. Damit gibt es nun auch Hinweise beispielsweise zu Firmen- sowie Standortschließungen und zu Umwandlung sowie Ankauf.