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Deadline am 31.01.2021: Registrierung im Marktstammdatenregister

Eine versäumte Registrierung im Marktstammdatenregister wird für viele Anlagenbetreiber ab dem 1. Februar zu einem vorläufigen Auszahlungsstopp der EEG-Vergütungen führen. Aktuellen Hochrechnungen zufolge könnten etwa 130.000 Anlagen betroffen sein, teilte die Bundesnetzagentur mit. Sie erinnerte erneut daran, dass bis Ende Januar alle Bestandsanlagen des Energiemarktes in dem Register registriert sein müssen. Ansonsten seien die Netzbetreiber angewiesen, die Fördergelder nach dem EEG oder auch nach dem KWKG nicht weiter auszuzahlen.

Fehlende Meldung führt zu Auszahlungsstopp

Das Marktstammdatenregister soll als zentrales Register des Energiemarktes dienen und einzelne Melderegister für Anlagentypen ersetzen und zusammenführen. Die Bundesnetzagentur hat das Register im Februar 2019 eingeführt. Seitdem hatten Betreiber von Bestandsanlagen zwei Jahre Zeit, ihre Daten dort zu hinterlegen. Die Bundesnetzagentur betonte, dass die Registrierungspflicht für alle Akteure des Strom- und Gasmarktes gilt. Ihren Angaben zufolge fehlen noch insgesamt etwa 350.000 Registrierungen, zugleich verzeichnet die Behörde aufgrund der nahenden Frist eine "erhöhte Nachfrage". Diese könne wiederum zu einer verzögerten Bearbeitung von Anfragen führen.

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