• Recht & Regulierung

BNetzA startet Konsulation des LMM 2021

Die Bundesnetzagentur führt im Kalenderjahr 2021, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wieder ein Monitoring des Lastmanagements nach §§ 12 Abs. 5 Nr. 5, 51a EnWG im Bereich Elektrizität durch. Diese Datenerhebung erfolgt nun für die Jahre 2019 und 2020 und richtet sich an alle Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von
mindestens 50 GWh. Die öffentliche Konsultation gibt den Marktteilnehmern die Gelegenheit, bis zum 16. April 2021 zu dem Entwurf des Erhebungsbogens Stellung zu nehmen. Der Erhebungsbogen und weiterführende Informationen zur Konsultation 2021 hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bereitgestellt.