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BMWK ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Laut BMWK dient dies der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit sei weiter gewährleistet.

Laut Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssten die Vorsorgemaßnahmen erhöht werden, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe sei ein Krisenteam zusammengetreten, welches die Versorgungslage analysiere und bewerte, so dass - wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden könnten.

Hintergrund ist, dass Russland in der vergangenen Woche angekündigt hat, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Die G7-Staaten hatten in einer gemeinsamen Erklärung die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Die russische Regierung hatte in mehreren Äußerungen deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher sei aktuell weiter gewährleistet, da ausreichend Gas an den Märkten vorhanden sei. Dies gälte sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie für die deutschen Wirtschaft. Dennoch sei ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten - gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

Der „Notfallplan Gas“ regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist  auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMWK und hier die dazugehörigen FAQs des BMWK.