Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat jetzt die Sperre für zahlreiche Förderprogramme für Energieeffizienz und Dekarbonisierung aufgehoben. Die Förderprogramme hat das Ministerium im vergangenen Herbst infolge des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zum Haushalt blockiert.
Folgende Förderprogramme hat das BMWK entsperrt:
Für die nachfolgenden Programme können Sie seit dem Montag, 22. Januar, wieder Anträge stellen:
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinien können Sie für die nachfolgenden Programme voraussichtlich ab dem Donnerstag, 15. Februar, wieder Anträge stellen:
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW):
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
- Modul 4: Technologieoffene Dekarbonisierung
- Modul 5: Transformationskonzepte
- Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
- Förderwettbewerb: Technologieoffene Dekarbonisierung
Für das nachfolgende Programm können Sie im weiteren Verlauf des Jahres 2024 wieder Anträge stellen:
- Antrag auf Anschluss an Wärme- und Gebäudenetze über die KfW (ehemals BAFA BEG). Hierzu gibt es eine Sonderregelung: Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 01. Januar 2024 und dem 31. August 2024 können Sie den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen
Auf der Internetseite unserer VEA-Initiative „Klimafreundlicher Mittelstand“ finden Sie eine Vielzahl an verfügbaren staatlichen Förderprogrammen von Bund und Ländern in unserer Fördermitteldatenbank.
Keine Förderung mehr von Quartierskonzepten
Bei der Förderung des seriellen Sanierens gibt es Änderungen. Zwischenzeitlich hatte es geheißen, dass diese eingestellt wird. Nun sollen bis 2028 weitere 128 Mio. Euro an Förderung für das Erstellen von Sanierungskonzepten bereitstehen. Auch für die Forschung und die Lehre für serielles Sanieren gilt der Topf. Das BMWK streicht dagegen die seit 2011 bestehende Förderung von Quartierskonzepten im Rahmen des KfW-Programms "Energetische Stadtsanierung". Ziel des Programms war die CO2-Reduktion. In den ersten fünf Jahren sind hier rund 750 Mio. Euro abgeflossen. Eine Analyse aus dem Jahr 2018 hatte dem Programm bescheinigt, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten.
Wir unterstützen Sie gern beim Stellen von Förderanträgen und Durchblicken der Vielzahl an Programmen. Sprechen Sie Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater an.

