Seit dem 30. Juli gibt es mehr Vergütung für alle neuen PV-Dachanlagen. Bis zu 13,4 ct/kWh erhalten Sie für Strom aus Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Dieser Betrag gilt bis maximal 10 kW Leistung und bei Volleinspeisung. Zumindest für Anlagen, die ab dem 30. Juli in Betrieb genommen wurden. Zusätzlich vereinfacht der Gesetzgeber den Netzanschluss für kleine PV-Anlagen. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält weitere Regelungen, die ab 1. Januar 2023 in Kraft treten – wir halten Sie auf dem Laufenden. Das reformierte EEG wurde am 28. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ob der Weg zur Inbetriebnahme oder die Stromvergütung – Photovoltaik ist bei Ihnen im Unternehmen ebenfalls ein Thema? Dann hilft Ihnen Ihr VEA-Berater gern weiter.
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