
- Effizienz
Die Bundesregierung unterstützt die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN).…
Ihr Unternehmen verfügt über schwere Nutzfahrzeuge oder führt Güterkraftverkehr über die deutschen Straßen durch? In dem Fall gibt es einen aktuellen Förderaufruf vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), das für Sie interessant sein kann. Der Bund fördert Maßnahmen in Umweltschutz und Sicherheit mit bis zu 80 Prozent der Investitionssumme. Für die Förderung mit dem Titel „Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit 2025“ können Sie bis Montag, 1. September, einen Antrag stellen. Hier verschaffen wir Ihnen einen Überblick über das Angebot vom BALM.
VEA-Stabsstellenleiterin Fördermittelberatung Karin Friese sieht für die Unternehmen mit Lastkraftwagen eine Chance in dem Förderangebot: „Sie können über das Angebot die sicherheitsbezogene Ausstattung Ihrer Fahrzeuge verbessern. Viele der potentiellen Optionen, die unter dieses Förderangebot fallen, steigern zudem die Effizienz Ihrer Flotte und reduzieren negative Wirkungen auf die Umwelt. So sparen Sie bares Geld und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit.“
Welche Anschaffungen fallen beispielsweise unter das BALM-Förderangebot?
In jedem Fall müssen Ihre Maßnahmen und Anschaffungen unter die Kategorien Umweltschutz oder Sicherheit fallen.
Anschaffen von Ausrüstungsgegenständen
Beratungsleistungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen
Ihre Maßnahmen sind nicht förderfähig, wenn Sie durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben sind.
Wichtig: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen Sie nicht vor Bewilligung des Antrags per Bescheid begonnen haben.
Was muss ich über die bewilligten Mittel wissen und gibt es einen Höchstbetrag?
Die bewilligten Mittel können Sie flexibel und nach Bedürfnis einsetzen. Es ist nicht notwendig, für konkrete Maßnahmen einen Antrag zu stellen, allerdings endet der Bewilligungszeitraum für alle Projekte am 31. Dezember 2025. Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 Euro.
Welche Unternehmen können sich darauf bewerben und was ist beim Beantragen zu berücksichtigen?
Erst einmal müssen Sie wissen, dass Sie nur elektronisch über die BALM-Seite einen Antrag für diese Förderung stellen können.
Hier gelangen Sie zum LogIn-Bereich unter dem Sie Ihre Anträge einreichen können.
Zum Antrag gehören neben dem Antragsformular das unterschiebene Kontrollformular und Fahrzeugnachweise.
Ihr Unternehmen beauftragt Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Ihr Unternehmen verfügt über schwere Nutzfahrzeuge mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Dezember 2024.
Details beantwortet das BALM hier.
Wo erfahre ich mehr über das Förderangebot?
Hier gelangen Sie direkt zum Angebot auf der BALM-Seite.
Hintergrund zur Förderung
Der Bund nimmt über die Maut für die Bundesstraßen- und Autobahnnutzung Geld über alle Unternehmen die Nutzfahrzeuge entsenden ein, deren technisch zulässige Gesamtmasse die Grenze von 3.501 kg übersteigt. Mit der hier beschriebenen Förderung gibt das BALM den Unternehmen eine Option, ihre gezahlten Maut-Gebühren zurück zu bekommen.
Ihre individuellen Fragen zum Förderangebot beantwortet Ihnen Ihre persönliche VEA-Beraterin oder Ihr persönlicher VEA-Berater gern. Sprechen Sie uns an.